a + b)
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen die Fußgängerampeln „Zwischenahner Straße“ und „Am Esch/Famila“ im kommenden Jahr herzustellen.
Im Haushalt 2025 sind für die „Zwischenahner Straße“ Mittel in Höhe von 80.000 Euro und für „Am Esch/Famila“ 50.000 Euro einzuplanen, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses über die Priorisierung der Investitionen für das Haushaltsjahr 2025.
c) ohne Beschlussvorschlag