Dem Antrag der Jugendlichen wird stattgegeben.
a) Der Erinnerung an die ehemaligen jüdischen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Westerstede mittels Tafeln ggf. an Stelen an den Wohngebäuden oder an dem Standort der ehemaligen Wohngebäude wird zugestimmt. b) Die Stadt Westerstede lässt auf ihre Kosten eine Gedenktafel zur Erinnerung an die Familie Karl Polak an der Stadtbücherei anbringen.
c) Der Verlegung von Stolpersteinen für nicht jüdische Opfer des Nationalsozialismus wird zugestimmt.
Voraussetzung ist ein mit den heutigen Eigentümern der betroffenen Immobilien einvernehmliches Vorgehen bei der Umsetzung, wie es auch sonst allgemein üblich ist.