Beschlussvorschlag an den Rat:
Die in der Anlage A beschriebenen Straßen für den öffentlichen Verkehr werden nach § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) entsprechend der im Sachverhalt genannten Festsetzungen gewidmet und in das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen und sonstige Straßen eingetragen.