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Auszug - Erneuerung der Fußgängerlichtsignalanlage "Am Hamjebusch / Ecke Kolberger Straße"  

 
 
Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Straßen- und Wegeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 09.03.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
26/2044 Erneuerung der Fußgängerlichtsignalanlage "Am Hamjebusch / Ecke Kolberger Straße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Janßen, Harald
 
Wortprotokoll

Die Ausschussvorsitzende verweist auf die Vorlage 26/2044 und bittet Herrn Hinrichs um Erläuterung.

Herr Hinrichs schildert anhand eines Lageplanes noch einmal die geplanten Veränderungen. So habe sich durch den Verkauf des Eckgrundstückes „Am Hamjebusch“ / „Kolberger Straße“ die Möglichkeit für die Stadt ergeben, Grunderwerb zu tätigen. Auf diese Weise kann die breite Nebenanlage aus Richtung „Ammerlandallee“ über die „Kolberger Straße“ hinaus etwas verlängert werden und der Standort der Fußgänger-Lichtsignalanlage näher an die Straße „Zum Orchideenkamp“ heranrücken. Diese Anlage ist ohnehin so alt, dass sie in nächster Zeit ersetzt werden muss und könne in diesem Zuge mit neuester Technik und auch mit taktilen Leitelementen usw. versehen werden. Durch eine Optimierung des Standortes könne die Straße „Zum Orchideenkamp“ für Fußgänger und Radfahrer eine alternative Route in die Stadt bieten.

Herr Hinrichs erklärt auf die Nachfrage von Ratsherrn Lukoschus, dass die Lichtsignalanlage bereits gut angenommen werde. Durch die relativ neue Kreuzung „Am Hamjebusch“ / “Zum Orchideenkamp“ und die Verbesserung der Nebenanlagen an der Kreuzung „Ammerlandallee“ / „Am Hamjebusch“ gebe es nun eine neue innerstädtische Wegebeziehung, die seines Erachtens durch den leicht veränderten Standort ein noch attraktiveres Angebot für Fußgänger und Radfahrer darstelle.

Ratsherr Hots befürwortet die Planungen. Generell sei eine Optimierung sinnvoll und insbesondere für sehgeschädigte Menschen sei eine Erneuerung der Lichtsignalanlage wichtig.

Ratsherr Kuhlmann stellt klar, dass es sich hier um eine sog. Bedarfsampel handele, was bedeutet, dass die Nutzung nicht verpflichtend sei, aber eine Hilfestellung darstellt, wenn viel Verkehr herrscht. Da eine Erneuerung ohnehin im Raum stehe, sei eine Standortoptimierung in diesem Zusammenhang in jedem Fall eine Verbesserung.