Die Verwaltung wird beauftragt, die aufgezeigten Planungen weiter auszuarbeiten und zu konkretisieren sowie die Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern fortzuführen. Der Umbau zur Schaffung eines zusätzlichen Stellplatzes und zur Beseitigung der im Feuerwehrbedarfsplan aufgezeigten Defizite ist umzusetzen.