Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 89 B – Zwischenahner Straße III Erweiterung, mit örtlichen Bauvorschriften im Verfahren nach § 13a BauGB wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen.
Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung im elektronischen Amtsblatt der Stadt Westerstede sowie durch Hinweisbekanntmachung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht werden. Weiterhin werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden durch das Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.