Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen der 117. Flächennutzungsplanänderung sowie der Begründung nebst Umweltbericht zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).