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Der Ausschussvorsitzende leitet zu der Beschlussvorlage Nr. 17/0317-01 über und bittet Herrn Weydringer, WMW Planung, Oldenburg, um weitere Erläuterungen. Herr Weydringer stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie die abwägungsrelevanten Sachverhalte dar. Im Nachgang zur verschickten Abwägung hätten entsprechende Abstimmungsgespräche mit dem ZVBN und der Denkmalschutzbehörde stattgefunden. Im Ergebnis werde die Fläche für die Bushaltestelle verlängert und die überbaubaren Grundstücksflächen dem Bestand des denkmalgeschützten Bahnhofes angepasst. Weiterhin würde ein Bahngleis im südlichen Bereich des Bahnhofes erhalten bleiben. Im Vergleich zum Vorentwurf wurden außerdem die Oberflächenentwässerung durch die Vergrößerung des Bestandsbeckens und die Anlage eines weiteren Regenrückhaltebeckens im Norden sowie die innergebietliche Wegeführung Richtung Norden konkretisiert. Wie bereits dargestellt, habe das Forstamt die Waldeigenschaft der Fläche festgestellt, sodass eine Ersatzaufforstung und die tatsächliche Größenordnung des Waldes im weiteren Verfahren zu klären sei. Der Ausschussvorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und bittet Herrn Leffers zunächst um die Darstellung der verkehrlichen Situation im Bereich des Quartiers ‚Schillerstraße‘/ ‚Wilhelm-Geiler-Str‘/ ‚Bahnhofstraße‘ sowie ‚Am Bahnhof‘. Herr Leffers führt aus, dass die Auseinandersetzung mit der angesprochenen Situation für die Herbstsitzung des Straßen- und Wegeausschusses vorgesehen sei. Weiterhin zeigt er anhand eines Luftbildes und mehrerer Skizzen die möglichen Flächen für eine Anpassung der Verkehrsbereiche bis hin zu einem Kreisverkehr an der ‚Prikkerkreuzung‘ auf. Im Ergebnis stellt er fest, dass ausreichend Spielraum für einen ausreichend dimensionierten zweispurigen Kreisverkehr zur Verfügung stände. Auf Anfrage von Ratsfrau Hellwig bestätigt Herr Weydringer, dass die Sichtbeziehungen zum Bahnhof nur unerheblich eingeschränkt würden. Die Baukörper orientieren sich im Konzept weiter zur Ammerlandallee; im vorderen Bereich seien Stellplätze geplant. Bei jedem Neubau im Umkreis zum Bahnhof werde die Denkmalschutzbehörde im Baugenehmigungsverfahren durch den Landkreis beteiligt. Ratsherr Töpfel hebt die Feststellung der Waldeigenschaft hervor. Dieser Belang sollte seines Erachtens nicht vernachlässigt werden, zumal die Verwaltung nach der Stellungnahme des Landkreises bereits vor Einleitung des Verfahrens Kenntnis von dieser Eigenschaft gehabt und diese nicht mitgeteilt habe. Die naturschutzfachliche Bewertung habe damals Auswirkungen auf sein Abstimmverhalten genommen. Herr Leffers erläutert, dass das gewählte Vorgehen der klassische Ablauf bei einem Bauleitplanverfahren sei. Hier wurden die Träger öffentlicher Belange angeschrieben und zur Stellungnahme aufgefordert. Das Forstamt habe daraufhin die Waldeigenschaft festgestellt und ebenfalls eine Größenangabe ermittelt. Diesen Standpunkt habe die Verwaltung im Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses noch nicht vertreten. Rechtlich begründete Hinweise seien anzunehmen, allerdings sei die Verwaltung faktisch nach wie vor anderer Auffassung hinsichtlich des Ausgleichserfordernisses. Nunmehr wurden die Unterlagen konkretisiert. Ratsherr Rust sieht die Bebauung der Fläche als Aufwertung für Westerstede und hinterfragt aufgrund des Vortrages des Gestaltungsbeirates die Einflussmöglichkeiten durch gestalterische Vorgaben. Herr Weydringer rät aufgrund der Lage im Stadtgefüge von örtlichen Bauvorschriften ab. Eindeutige Vorgaben ließen sich aus der Örtlichkeit nicht ableiten. Die Ratsherrn Drieling, Schmidt-Berg und Kroon erkennen ebenfalls eine Chance für Westerstede und begrüßen die dargestellten Änderungen im Bebauungsplan. Aufgrund der aufgezeigten Platzverhältnisse an der ‚Prikkerkreuzung‘ bestehe weiterhin die Möglichkeit der Umgestaltung des Kreuzungsbereiches. Der Ausschussvorsitzende fasst die Diskussion kurz zusammen und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen des Bebauungsplanes Nr. 14 W - Westerstede, Alter Bahnhof sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung
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