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Auszug - Sachstandsbericht Bürgerwindpark  

 
 
Sitzung des Klima-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Klima-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 14.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
 
Wortprotokoll

Bürgermeister Rösner führt aus, dass er in den letzten Monaten mit Projektierern, Banken, Befürwortern und Gegnern gesprochen habe. Zwei Banken unterstützen den Gedanken eines Bürgerwindparks und stellen die Gewährung von Krediten für den Bürger oder eigene Beteiligung in Aussicht. Herr Rösner führt aus, dass Projektierer, Banken und Bürger bereits selbständig Kontakt miteinander aufgenommen haben. Auf eine Veranstaltung habe er verzichtet, da er derzeit keine verlässliche Aussage zur Gesetzeslage tätigen könne. Von dem Städte- und Gemeindebund kam lediglich die Aussage, dass es ab Februar 2024 über ein Gesetz zur Pflicht werde, dass Bürger und die Kommunen finanziell zu beteiligen seien. Die Flächenauswahl deckte sich bei den einzelnen Projektierern , jedoch hätten diese hinsichtlich  der Vorstellung einer Bürgerbeteiligung unterschiedliche Auffassungen mitgeteilt.

Ratsherr Schmidt-Berg ist der Meinung, dass eine Veranstaltung sinnvoll sei, um auf die Projektierer einen gewissen Druck im Hinblick auf die Bürgerbeteiligung auszuüben. Dies sei, so führt er weiter aus, insbesondere für die in der Nähe wohnenden Bürger wichtig. Für diejenigen, die sich nicht beteiligen wollen oder können, wäre eventuell ein Zuschuss zu den Stromkosten oder eine jährliche Pauschale eine gewisse Entschädigung. Ratsherr Schmidt-Berg erkundigt sich weiter nach den Flächen in Westerloy. Hier seien bereits Verträge zwischen Projektierern und Landeigentümern unterschrieben worden. Er stellt die Frage, ob es geplant sei, dass die Stadt sich hier einbringen und profitieren wolle.

Bürgermeister Rösner erläutert, dass er diesen Prozess zurzeit nur begleite und nichts initiiere, da ihm die exakten Voraussetzungen noch nicht bekannt seien. Zu der angesprochenen Bürgerbeteiligung führt er aus, dass bis Februar 2024 die gesamten Bauantragsunterlagen genehmigungsreif eingereicht sein müssten, um das Gesetz der verpflichtenden Bürgerbeteiligung zu umgehen. Nach diesem Zeitpunkt würde es dann per Gesetz geregelt, dass insbesondere die Bürger, die in der Nähe wohnen, profitieren.  Weiter berichtet er, dass bislang kein Projektierer direkt an ihn herangetreten sei, um nach Flächenausweisungen zu fragen und dies auch ausschließlich die Angelegenheit und Entscheidung des Rates sei.

Ratsfrau Kundt-Bergmann vertritt die Auffassung, dass auch unter Vorbehalt, dass sich noch gewisse Zahlen ändern könnten, ein Treffen des Bürgermeisters mit allen Akteuren und Interessierten stattfinden solle. Dies würde zum Ausdruck bringen, dass die Stadt hinter einer maximalen Bürgerbeteiligung stehe. Sie stellt weiter fest, dass es hierfür schon sehr spät sei, da einige Nutzungskaufverträge bereits unterschrieben seien.

Ratsherr Kroon weist darauf hin, dass es ab Februar nicht nur eine gesetzliche Bürgerbeteiligung geben werde, sondern seiner Meinung nach ebenfalls ein Gesetz zur Weitergabe des städtisch eingenommenen Anteils i. H. v. 0,2 Cent pro Kilowattstunde erzeugter Energie. Er weist daraufhin, dass erst im Dezember die städtischen Potentialflächen beschlossen werden und die Projektierer dann nicht mehr in der Lage seien, ihre Anträge bis Februar 2024 vollständig einzureichen. Er ist der Ansicht, dass man die gesetzlichen Vorgaben von Februar 2024 abwarten müsse und dann Entscheidungen über eine eventuelle Beteiligung oder Einflussnahmen auf Investoren treffen könne.

Bürgermeister Rösner ergänzt hierzu, dass der Anteil, der von den Windparkbetreibern an die Kommune gezahlt werde, nicht für Pflichtaufgaben verwendet werden dürfe, sondern nur für freiwillige Aufgaben.

Ratsherr Piepers stellt heraus, dass es wichtig sei, entsprechenden Einfluss geltend zu machen, um die Bürger sicher zu beteiligen.

Der Ausschussvorsitzende regt an, die Eignung der Flächen in Westerloy für einen Bürgerwindpark zu prüfen.

Ratsherr Schmidt-Berg weist daraufhin, dass die gesetzlich geregelte Beteiligung der Bürger ab Februar 2024 noch nicht sicher sei. Es seien viele Interessengruppen an diesem Entscheidungsprozess beteiligt, daher sehe er dies noch skeptisch. Die Fläche in Westerloy sei groß und somit profitabel, hier sei es ratsam, auf diese aufmerksam zu machen.

Herr Leffers ergänzt hierzu, dass der Feststellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes, im Rat am 19.12.2023 erfolge. Es werde dann per Beschluss die Endabwägung durch Beschluss vorgenommen. Erst dann stehe formell fest, welche Sonderflächen Windkraft dem Landkreis zur Genehmigung vorgelegt werden. Die  Genehmigung müsse bis Mitte Januar erfolgen, damit die Frist zur öffentlichen Bekanntmachung zum 31.01.2024 eingehalten werden könne. Weiter führt er aus, dass er es nicht für ratsam halte, parallel zum Planverfahren irgendeinen Handlungsdruck aufzubauen. Das Thema Bürgerbeteiligung sei vom Gesetzgeber später gestartet worden als die anderen Regeln zur Flächenausweisung. Trotzdem sei er der Meinung , dass das Gesetz zur Bürgerbeteiligung kommen werde.