Bürgerinformationssystem
Hannes Holtz aus Ihorst meldet sich zu Wort. Bürgermeister Rösner antwortet, dass er bisher nicht nach Ihorst gekommen sei, da es sich hier um ein laufendes Verfahren handle, das in der Zuständigkeit des Landkreises läge und die Stadt nur als Träger öffentlicher Belange und Straßenbaulastträger involviert sei. Wie schon in der Ratssitzung im 27.06.2023 auf Nachfrage des Herrn Holtz ausgeführt, habe die Stadt auf die besondere Zufahrtsproblematik hingewiesen, habe sich aber nicht gegen geltendes Recht positionieren können. Weitere Auskunft habe er bisher nicht geben können, da die Entscheidung des Landkreises noch ausstehe. Falls sein Erscheinen aber dennoch erwünscht sei, käme er natürlich nach Ihorst und tausche sich mit den Bewohnenden aus. Herr Holtz betont, dass eine Gemeindebeteiligung besonders sinnvoll sei. Herr Leffers antwortet, dass alle weiteren Kommunen ebenfalls auf den für Anfang 2024 angekündigten Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens warten würden. Eine Pflichtbeteiligung der Stadt/Gemeinde oder der Bürgerinnen und Bürger sei neben einer Abgabe an die Städte/Gemeinden vorgesehen. Der zugrundeliegende Gesetzesentwurf setze aber auch den Rahmen für die private Beteiligung. Daher müsse man im Moment noch etwas Geduld haben. Die Stadt Westerstede werde sich um eine größtmögliche Beteiligung durch die Projektierer bemühen. Herr Ralf Bulmahn erkundigt sich bei Bürgermeister Rösner nach dem Einsatz einer Stadtplanerin/ eines Stadtplaners für die Weiterentwicklung der Stadt Westerstede. Bürgermeister Rösner erwidert, dass man in Zusammenarbeit mit dem Rat und Planungsbüro Ideen für die Innenstadtplanung erarbeitet habe und deren Umsetzung auch begonnen habe. Daher sei der Einsatz einer Stadtplanerin/ eines Stadtplaners aktuell für die Innenstadtentwicklung nicht erforderlich. |
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