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Frau Pottek legt die Kalkulation der Verpflegungskosten dar. Weiter werden die Vorteile einer trägerübergreifenden Pauschalierung verdeutlicht. Ratsherr Kurt ist der Meinung, dass man bei einer Erhöhung um 16 EUR ein kindgerechteres Essen erwarten könne. Diesbezüglich habe er entsprechende Hinweise von Eltern erhalten. Frau Pottek entgegnet, dass man mit der jetzigen Erhöhung lediglich eine höhere Kostendeckung erzielen wolle. Es gehe bei der Kalkulation nicht nur um den reinen Wareneinsatz. Vielmehr müsse man auch Kosten berücksichtigen, die bei dem Angebot einer warmen Mittagsverpflegung anfallen würden (Personalkosten, Stromkosten, Kosten für entsprechende Räumlichkeiten etc.). Die vorherige Pauschale sei nicht kostendeckend gewesen. Was die Qualität des Essens angeht verweist sie auf den bestehenden Arbeitskreis Verpflegung, der aus Vertretungen der Elternschaft, dem Caterer, Erziehern etc. besteht. Ratsfrau Welter ist der Meinung, dass eine entsprechende Erhöhung bei einer verpflichtenden Teilnahme am Mittagessen zunächst ein Schock für Eltern ist. Unabhängig davon sei es wichtig, dass man weitestgehend kostendeckend arbeite. Hinsichtlich der Qualität des Essens verweist sie auf die mittlerweile positiven Resonanzen der Einrichtungen im Rahmen der Bereisung. Trotzdem halte sie die vorgeschlagene Erhöhung für nicht unerheblich. Ratsherr Park schlägt vor, künftig eine jährliche Anpassung vorzunehmen. Als transparente und nachvollziehbare Orientierung könne man den Sachbezugswert für Verpflegung, der fortlaufend vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht wird, zugrunde legen. Kürzlich sei der Wert von 3,00 EUR auf 3,17 EUR angepasst worden. Er macht deutlich, dass es nicht um einen Zugewinn sondern um eine kostendeckende, vernünftige Verpflegung der Kinder gehe. Frau Demirbilek ist der Meinung, dass der Kostenersatz für eine verpflichtende Teilnahme zu hoch ist. Man müsse bedenken, dass es heutzutage viele unterschiedliche Ernährungsformen gebe. Einige Kinder seien Vegetarier, einige würden kein Schweinefleisch essen usw. Für eine freiwillige Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung sei der Kostenersatz hingegen angemessen. Diesbezüglich entgegnet Ratsfrau Schmidt, dass es rein praktisch nahezu unmöglich sei, 15 Kindern im Alter von 1-3 Jahren in einer halben Stunde 15 unterschiedliche Verpflegungsalternativen zuzubereiten. Allein aus diesem Grund sei eine einheitliche Regelung unbedingt erforderlich. Herr Liefrink gibt neben der organisatorischen Abwicklung des Mittagessens zu bedenken, dass gerade aus pädagogischen Gründen für Kinder im Krippen- und Kindergartenalter eine gemeinsame Verpflegung von hoher Bedeutung sei. Würden 14 Kinder an der Verpflegung teilnehmen, ein Kind aber „freiwillig“ nicht, sei dies für Kinder nur schwer nachzuvollziehen. Ratsherr Kurt merkt nochmals an, dass die Erhöhung im Hinblick auf die unterschiedlichen Essgewohnheiten nicht vertretbar ist. Wenn ein Kind, das auf Schweinefleisch verzichtet, nur Kartoffelpüree zu sich nehme, seien 3,- EUR und mehr für eine Mahlzeit unangemessen. Ratsfrau Beeken stellt klar, dass die Verpflichtung zur Teilnahme am Mittagessen nur innerhalb der Kindergruppen bestehe, in denen die Kinder über die Mittagszeit hinaus betreut werden. Auf Rückfrage von Ratsfrau Müller erläutert Frau Pottek, dass Eltern im Falle eines Zuschusses im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets 1,- EUR pro Mahlzeit selbst leisten müssten.
Beschluss: Dem Verwaltungsausschuss wird vorgeschlagen, die Verpflegungskostenpauschale für die Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft ab 01.08.2017 von 40 € auf 56 € zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis: Mit 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung wird der Beschluss mehrheitlich angenommen.
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