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Vorlage - 17/0163  

 
 
Betreff: Festsetzung der Verpflegungskostenpauschale für das Betreuungsjahr 2017/18
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
09.05.2017 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren und Soziales ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
20.06.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Verpflegungskostenpauschale für die Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft wird ab 1.08.2017 von 40 € auf 56 € erhöht.

 

 


Sachverhalt:

Der Ausschuss für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt hatte sich bereits im letzten Jahr mit der Abrechnung der Kosten für die Mittagsverpflegung in den Kindertagesstätten befasst. Es bestand Einigkeit darüber, dass zunächst die Jahresrechnung 2016 abgewartet und eine detaillierte Kostenkalkulation durchgeführt werden sollten.

Die anliegende Kostenrechnung weist eine deutliche Unterdeckung aus. Nicht einmal der vom Caterer in Rechnung gestellte Betrag konnte in voller Höhe abgedeckt werden. Hinzukommen noch Personal- und Bewirtschaftungskosten. Abschreibungsbeträge blieben zunächst unberücksichtigt:

 

 

Geht man davon aus, dass ein Jahr durchschnittlich 254 Werktage hat und die Kinder durch Ferien- oder Schließzeiten und Krankheit insgesamt 30 Werktage pro Jahr nicht an einer Mittagsverpflegung teilnehmen, verbleiben noch 224 Verpflegungstage, was durchschnittlich 18,66 Verpflegungstage monatlich entspricht.

Nach § 3 Nr. 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch von Kindertagesstätten der Stadt Westerstede wird pro warmer Mittagsmahlzeit bereits ein Kostenerstattungssatz von 3,00 € empfohlen, welcher auch der Kostenkalkulation entspricht. Bei einer pauschalen Abrechnung sind damit 56 € monatlich zu erheben.

Der DRK Kreisverband Ammerland e.V. rechnet die Verpflegungskosten tageweise mit 3,00 € pro Mahlzeit ab. Bei der Kirchenverwaltung sind es 2,70 € pro Mahlzeit. Zur Verwaltungsvereinfachung sollte beiden Trägern empfohlen werden, ebenfalls pauschal abzurechnen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

jährliche Mehreinnahmen von ca. 24.000 €.

 

 


Anlage/n:

-/-

 

 

Stammbaum:
17/0163   Festsetzung der Verpflegungskostenpauschale für das Betreuungsjahr 2017/18   Amt für Bildung und Leben   Beschlussvorlage
17/0163-01   Festsetzung der Verpflegungskostenpauschale in den Kindertagesstätten   Amt für Bildung und Leben   Beschlussvorlage