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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 21/1067-03 und bittet Frau Abel um nähere Erläuterungen. Frau Abel stellt anhand einer Power-Point-Präsentation den im Juni 2023 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan Nr. 126 – Halsbek Ost, der im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt wurde, vor. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte einen Monat später, dass der § 13b BauGB als mit dem Europarecht unvereinbar sei (Hintergründe sind der Beschlussvorlage zu entnehmen), sodass nunmehr im Nachgang der nun bekannte Fehler durch ein ergänzendes Verfahren geheilt werden solle. Hierfür sei eine Flächennutzungsplanänderung durchzuführen, ein Umweltbericht zu verfassen und sämtliche Unterlagen erneut auszulegen. Seitens der Ausschussmitglieder erfolgen keine Wortmeldungen. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB zur Heilung des Bebauungsplanes Nr. 126 – Halsbek Ost, mit örtlichen Bauvorschriften, wird eingeleitet. Das Bauleitplanverfahren wird vom Verfahren nach § 13b BauGB auf das Normalverfahren umgestellt und ein Umweltbericht erstellt. Die 130. Änderung des Flächennutzungsplanes wird aufgestellt und auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB verzichtet. Ferner wird dem Entwurf des Bebauungsplanes sowie der 130. Flächennutzungsplanänderung sowie den Begründungen und den Umweltbericht zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB). Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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