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Beschlussvorschlag:Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 126 – Halsbek Ost Erweiterung- mit örtlichen Bauvorschriften - im Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen. Der Flächennutzungsplan ist im Zuge der Berichtigung anzupassen.
Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Die Unterlagen werden auch auf der Internetseite der Stadt Westerstede bereitgestellt.
Sachverhalt:Im Rahmen der allgemeinen Arrondierung bestehender Wohnquartiere sollen auch auf den Dörfern weitere Baumöglichkeiten geschaffen werden. Zuletzt wurde in Halsbek im Jahre 2016 – Scheeperskamp Erweiterung - ein neues Wohngebiet ausgewiesen. Im Anschluss an den Bebauungsplan Nr. 44 – Halsbek Ost – wurde nunmehr eine Fläche identifiziert, die sich für eine dorftypische Einfamilienhausbebauung eignet. Die Flächensicherung der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH ist so weit gediehen, dass die Bauleitplanung nunmehr eingeleitet werden kann.
Die Verwaltung schlägt vor, das Bauleitplanverfahren aufgrund der geringen Größe des Plangebietes und der vorgeprägten Lage im Verfahren nach §13b BauGB durchzuführen. Der Vorteil ergibt sich aus der Tatsache, dass der Flächennutzungsplan nicht geändert werden muss, sondern im Zuge einer Berichtigung anzupassen ist. Weiterhin kann auf die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange verzichtet werden. Verwaltungsseitig wird jedoch vorgeschlagen auf diesen Verfahrensschritt nicht zu verzichten, da er für die Grundlagenermittlung von Bedeutung ist und die Akzeptanz der Anlieger aus den umliegenden Gebieten erhöht.
Gemeinsam mit der NWP Planungsgesellschaft wurden eine erste Überlegungen für eine mögliche Bebauung angestellt, die in der Sitzung vorgetragen werden.
Es wird gebeten, das Bauleitplanverfahren mit dem Aufstellungsbeschluss einzuleiten und über die Art und Weise des Beteiligungsverfahrens zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Keine städtischen finanziellen Auswirkungen. Das Planvorhaben wird von der SEG mbH abgewickelt.
Anlage/n:
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