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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 18/0517-01-02 und bittet Herrn Pröpper der Firma RP Schalltechnik aus Osnabrück um weitere Erläuterungen. Herr Pröpper stellt anhand einer Power-Point-Präsentation das rechtliche Erfordernis der Planung sowie die im Vergleich zum Lärmaktionsplan 2019 (Runde 3) geänderten Rahmenbedingungen vor. Der Lärmaktionsplan müsse aufgrund der Regelung der EU-Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Bei den Lärmkarten sei hervorzuheben, dass es aufgrund der zwingenden Schallberechnungen zu Diskrepanzen zum tatsächlich gemessenen Lärm kommen könne. Weiterhin würden nur die Hauptverkehrsstraßen mit einer Belastung von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr beachtet (in Westerstede die A28, Teilbereiche der Neuenburger Straße (L815) sowie die Leerer Straße (L24)). Die Zählung der Fahrzeuge, welche alle fünf Jahre stattfinden sollte, sei letztmalig im Jahr 2015 durchgeführt worden. Diese Daten wurden für das Jahr 2019 großzügig hochgerechnet. Im Jahr 2020 habe keine erneute Zählung stattgefunden, da es aufgrund des Lockdowns und Home Offices in dem Jahr zu fehlerhaften Werten gekommen wäre. Die Ergebnisse der Lärmkartierung stellen dar, wie viele Personen durch den Lärm der Hauptverkehrsstraßen belastet seien. Die EU unterscheide hier in 24 Stunden- und Nachtwerten. Die vom Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz empfohlenen Auslösewerte zur Maßnahmenplanung liegen innerhalb von 24 Stunden bei 65 dB (A) und in der Nacht bei 55 dB (A). Diese Werte würden an der Außenseite der Gebäude erhoben. Demnach seien in Westerstede ca. 500 Personen in der Nacht von ≥ 55dB(A) ausgesetzt und ca. 400 Personen von Lärm ab 65 bzw. 55 dB(A) betroffen. Diese Werte seien auch in Karten, welche unter https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/umweltkarten/ einsehbar sind, dargestellt. Die Berechnungsmethode zur Ermittlung der belasteten Personen habe sich verändert, weshalb die Werte deutlich höher ausfallen, als in der Vergangenheit. Aus diesem Grund sei ein Vergleich der Lärmkarten aus der Runde 3 mit der aktuellen Runde 4 nicht oder kaum möglich. Auch werden in der Auswertung neue gesundheitliche Auswirkungen, wie Schlafstörungen oder ischämische Herzkrankheiten, erfasst. Es würden allerdings ausschließlich statistische Werte betrachtet. In der Zeit vom 27.11.2023 bis zum 11.12.2023 habe der Zwischenbericht zur Lärmkartierung (Phase 1) öffentlich ausgelegen. Dazu seien vom BUND und vom Landkreis Ammerland Anregungen eingegangen, welche sich jedoch nicht auf den derzeitigen Lärmaktionsplan auswirken. Herr Pröpper berichtet, dass es unterschiedliche Möglichkeiten zur Lärmreduktion gäbe. Eine Verringerung des Verkehres sei schwer umsetzbar, da eine Halbierung des Verkehrs nur zu einer Verringerung des Lärms um 3dB(A) führe. Eine Geschwindigkeitsreduktion auf der Autobahn würde nur am Tag zu nennenswerten Veränderungen des Lärms führen. Dies liege an den vor allem in der Nacht verkehrenden LKW. Die Straßenraumgestaltung, wie beispielsweise Verengungen der Fahrbahn habe, nur einen geringen Effekt, wohingegen die Verwendung von einer lärmarmen Oberfläche ab einer gewissen Anzahl von Fahrzeugbewegungen sinnvoll sein könne.
Auf Nachfrage von Ratsfrau Hellwig und Ratsherrn Hots erläutert Herr Pröpper, dass die Auswertung der landesweit erhobenen Verkehrszahlen einige Zeit in Anspruch nehme, sodass die Zahlen teilweise bis zu zwei Jahre alt sein könnten. Eine Verwendung der Verkehrszahlen, welche zwischenzeitlich durch den Landkreis Ammerland ermittelt wurden, sei nicht möglich, da nicht alle Straßen, welche für den Lärmaktionsplan relevant sind, erfasst würden. Außerdem müssten Durchschnittswerte des gesamten Jahres und nicht nur eines Messtages beachtet werden. Bezüglich des verwendeten Oberflächenmaterials u.a. der Neuenburger Straße in Linswege sei die Konsultierung des Landkreises Ammerland denkbar.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die Verwaltung wird mit der Öffentlichkeitsbeteiligung (Phase 2) in der Form beauftragt, dass der Lärmaktionsplan nach Bekanntmachung in der Nordwest-Zeitung für einen Monat im Internet zur allgemeinen Einsicht bereitgestellt und parallel im Rathaus der Stadt Westerstede zur Einsicht öffentlich ausgelegt wird. Der Öffentlichkeit wird dabei die Möglichkeit zur Äußerung und Mitwirkung eingeräumt. Weiter werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingeholt, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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