Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Lärmaktionsplan für die Stadt Westerstede beschlossen.
Sachverhalt:Die Stadt Westerstede ist nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und nach § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Hierüber wurde in der Ausschusssitzung vom 19.11.2018 berichtet (siehe Vorlage 2018/0513). Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.12.2018 dem vorgestellten Entwurf des Lärmaktionsplanes zugestimmt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes hat in der Zeit vom 07.12.2018 bis einschließlich 21.12.2018 öffentlich ausgelegen. Der Hinweis hierauf erfolgte durch Bekanntmachung in der NWZ und auf der Internetseite der Stadt. Die vordringlich betroffenen Behörden, der Landkreis Ammerland als Straßenverkehrsbehörde und die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, wurden über die Auslegung und die gleichzeitige Beteiligung unterrichtet. Während des Auslegungszeitraumes sind nachfolgende Stellungnahmen bei der Stadt eingegangen, zu denen die Verwaltung folgende Abwägungsvorschläge unterbreitet:
Landkreis Ammerland (E-Mail vom 14.12.2018): „Der Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Westerstede wurde zur Kenntnis genommen. Auch wenn das Auslösekriterium von 70/60 dB(A) tags/nachts nicht erreicht worden ist, ist es dennoch zu einem Anstieg der Anzahl belasteter Personen im Tagesbereich gekommen (seit 2012). Insbesondere das Aufsteigen von 100 Personen in die "hohe" Belastungsstufe (65-70 dB(A)) im Tageszeitraum sollte zumindest bei der zukünftigen Durchführung von Maßnahmen in diesen Bereichen näher betrachtet werden. Eine Ausweitung des betroffenen Personenkreises sollte versucht werden entgegenzuwirken. Darauf weist meine untere Bauaufsichtsbehörde - Sachgebiet Immissionsschutz - hin.“ Abwägungsvorschlag: Die Stadt Westerstede nimmt den Hinweis zur Kenntnis. Bei zukünftigen Planungen entlang der kartierten Hauptverkehrsstraßen und auch nicht kartierten Straßen wird versucht, einer Ausweitung des betroffenden Personenkreis entgegenzuwirken.
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Schreiben vom 12.12.2018): „Die NLStBV - OL ist ständig bestrebt, im Sinne der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im Rahmen der Zuständigkeit sowie der personellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit konkrete bauliche und verkehrliche Maßnahmen zum Ausbau und Erhalt des klassifizierten Straßennetzes zu planen und umzusetzen. Vor diesem Hintergrund können auch evtl. Lärmbetroffenheiten minimiert werden.“ Abwägungsvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Von privater Seite sind während der Auslegungszeit zwei Stellungnahmen eingegangen. In einer Stellungnahme wird die weitere Prüfung und Einbeziehung der Ortsdurchfahrt Linswege (L 820/Zum Hullen) als Hauptverkehrsstraße im Sinne des Lärmaktionsplanes angeregt. In dem Bereich lägen für die Anwohner erhebliche Belastungen durch Verkehrslärm, verursacht zu einem Großteil durch den Schwerlastverkehr, vor. Die Straße sei nicht im Lärmaktionsplan berücksichtigt, obwohl sie täglich von mehr als 10.000 Fahrzeugen befahren würde. In einer weiteren Stellungnahme wird auf einen redaktionellen Fehler der Lagebeschreibung (nicht richtige Himmelsrichtungen) hingewiesen. Abwägungsvorschlag: Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Nach Auskunft der Straßenmeisterei Westerstede liegt der offizielle DTV Wert (durchschnittliche täglichen Verkehrsstärke) aus dem Jahre 2015 bei 5.200 Bewegungen; im Jahre 2018 wurde eine inoffizielle Messung mit rd. 6.000 Bewegungen vorgenommen. Insofern ist die Straße "Zum Hullen" nicht als Hauptverkehrsstraße im Sinne des Lärmaktionsplanes heranzuziehen, da das Auslösekriterium vom 8.200 Bewegungen/Tag nicht greift. Aufgrund der zweiten privaten Stellungnahme wird Lärmaktionsplan redaktionell geändert.
Der Lärmaktionsplan wird nach Beschlussfassung über das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz an die EU weitergeleitet. Er ist alle 5 Jahre fortzuschreiben.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Lärmaktionsplan (wird nachgereicht)
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||