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Auszug - Bericht der Verwaltung  

 
 
Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 26.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
 
Wortprotokoll

Frau Pottek berichtet, dass die konstituierende Sitzung des neuen Stadtelternrates am 11.01.2024 stattgefunden habe. Dort sei Daniel Goletz (Vertreter Jahnallee) als neuer Vorsitzender des Stadtelternrates gewählt worden. Er wurde im Vorfeld der heutigen Sitzung bereits über die ihm obliegenden Pflichten belehrt. Als Stellvertreterin wurde Meike Hülsmann (Vertreterin Junia-Kita) gewählt. Sie ist heute im Besucherraum anwesend.

Weiter berichtet Sie, dass am 14.02.2024 gemeinsam mit dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises eine Besichtigung der Kindertagesstätte Hössennest erfolgt sei und bedankt sich in diesem Zusammenhang bei der im Besucherraum anwesenden Kita-Leitung.

Das im vergangen Jahr beschlossene Maßnahmepaket konnte zum 01.08.2024 entsprechend umgesetzt werden. Es wurde u.a. die Ausbildung von sechs sozialpädagogischen Assistenten und sechs Erziehern angeboten. Die Erzieherausbildung dauere dabei drei Jahre. Alle Mitarbeiter werden nach Abschluss der Ausbildung auch in den Einrichtungen benötigt

Die Ausbildung der Sozialpädagogischen Assistenten sei nur eine einjährige Ausbildung in der BBS Rostrup. Allen Mitarbeitern, die im Sommer die Ausbildung beenden, kann eine Anschlussbeschäftigung angeboten werden. Zwei Kollegen hätten jedoch bereits angekündigt, die Erzieherausbildung direkt anschließen zu wollen.

Problematisch sei jedoch, dass das Land eine Zwischenmeldung gegeben habe, wonach die Finanzhilfe für die einjährige Ausbildung der Sozialpädagogischen Assistenten, entgegen der Erwartungen, nicht gewährt werde. Das Land gehe davon aus, dass es sich bei einer einjährigen Ausbildung um eine Vollzeit-Ausbildung handele, obwohl dies nicht zutreffe. Dies habe nichts mit der grundsätzlichen Anerkennung der Ausbildung zu tun, sondern lediglich mit der Finanzhilfe. Da alle Gemeinden im Landkreis hiervon betroffen sind, wurde die ablehnende Haltung des Landes bereits auf Ebene der Hauptverwaltungsbeamten diskutiert. Es sei beabsichtigt, hierzu Kontakt mit dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund aufzunehmen und ggf. auch Klage einzureichen. Es sei mitgeteilt worden, dass die Kosten der Ausbildung stattdessen über Mittel aus der „Richtlinie Qualität 2“ abgerechnet werden könnten. Dies wäre in Westerstede jedoch nicht möglich, da diese Mittel bereits für die Einstellung von Seiteneinsteigern verbraucht seien, welche auch dringend als Drittkraft in den Einrichtungen benötigt werden.

Ratsherr Lukoschus hinterfragt, ob diesbezüglich schon Kontakt zur Landespolitik aufgenommen worden sei. Das Vorgehen des Landes sei inakzeptabel, dies müsse so auch entsprechend kommuniziert werden.

Dies bestätigt Bürgermeister Rösner. Neben dem Beschluss der Hauptverwaltungsbeamten zur Kontaktaufnahme mit dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund und einer möglichen Klageeinreichung wurden auch die Landtagsabgeordneten entsprechend informiert. Es könne nicht sein, dass den Kommunen eine ein- oder zweijährige Ausbildungsmöglichkeit angeboten werden und dann im laufenden Ausbildungsjahr entschieden werde, die einjährige Ausbildung doch nicht finanziell zu fördern. Das Vorgehen des Landes führe zu einem Vertrauensverlust seitens der Kommunen gegenüber der Landespolitik.

Ratherr Kroon ergänzt, dass er sich bereits an Herrn Björn Meyer als Mitglied des Niedersächsischen Landtages gewandt habe. Auch dort habe er den Hinweis auf die Verwendung von Mitteln aus der Richtlinie Qualität 2 erhalten. Der Hinweis der Verwaltung, dass diese Mittel jedoch bereits ausgeschöpft seien, sei durchaus erfreulich, schließe damit jedoch die Mittelverwendung für die Ausbildung aus. Er werde die Angelegenheit weiter verfolgen, sähe aber einen verallgemeinernden Vorwurf an die Politik als nicht angebracht. Die Abgeordneten seien auch seiner Sicht durchaus bemüht. Es müsse nun zunächst eine entsprechende Klärung der Angelegenheit auf verschiedenen Wegen erfolgen.

Gleichstellungsbeauftragte Pohovski berichtet, dass die Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragen sich zu diesem Thema ebenfalls an die Landespolitik gewandt und darum geworben habe, diese Ausbildung zu finanzieren. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken sei die Finanzierung unerlässlich.

Ratsfrau Kundt-Bergmann hinterfragt ob die Aussage des Landes, dass die Möglichkeit zur ein- oder zweijährigen Ausbildung bestehe, seinerzeit mündlich oder schriftlich getroffen wurde. Sofern es keine schriftlichen Regularien gegeben habe, sei dieses Vorgehen nicht nachvollziehbar und man müsse sich gegen das Vorgehen des Landes einsetzen.

Ratsherr Lukoschus bezieht sich unter diesem Tagesordnungspunkt nochmal auf die Anfragen und Hinweise aus der Einwohnerfragestunde hinsichtlich der Eingruppierung der Sozialpädagogischen Assistenz. Es habe bereits vor langer Zeit einen Antrag zu dieser Thematik gegeben. Es würde nun dargestellt, als sei dieses Thema erst neu aufgekommen. Dies sei jedoch aus seiner Sicht nicht der Fall.

Frau Pottek bestätigt, dass der Antrag bereits im Jahr 2018 gestellt wurde. Dieser sei jedoch damals abgelehnt worden. Der Träger sei diesbezüglich darum gebeten worden, nachzuweisen, wo die im Tarifrecht definierte und für die Eingruppierung zwingend erforderliche Schwierigkeit der Tätigkeit konkret liege. Die Eingruppierung der städtischen Sozialpädagogischen Assistenten in Funktion der Drittkraft sei gemäß dem Tarifrecht unverändert in S3. Die Kirche sei erst jetzt wieder auf die Stadtverwaltung zugekommen um die Angelegenheit zu besprechen.