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Auszug - Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen - Erhebung der Gebühren bei angeordneten oder einrichtungsbedingten Schließzeiten  

 
 
Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 26.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
24/1606 Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen
- Erhebung der Gebühren bei angeordneten oder einrichtungsbedingten Schließzeiten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes macht Frau Pottek deutlich, dass die Verwaltung stets alles versuche, um Gruppenschließungen oder Verkürzungen der Betreuungszeit zu vermeiden.

Die Politik habe durch das Maßnahmenpaket ermöglicht, dass die Verwaltung zusätzliches Personal einstellen konnte. Dennoch musste leider festgestellt werden, dass sich personelle Engpässe in den Einrichtungen aufgrund von Krankheitswellen auch damit nicht immer auffangen ließen. Es habe noch nie so viele Ausfälle in den Einrichtungen gegeben wie in dem aktuell laufenden Kindergartenjahr obwohl so viel Personal in den Einrichtungen angestellt seien wie noch nie.

Hierdurch habe es im derzeitigen Kindergartenjahr nur in den städtischen Einrichtungen insgesamt 24 unterschiedliche Schließtage gegeben. Hinzu kämen noch Verkürzungen der Betreuungszeiten oder Gruppenzusammenlegungen.

Eltern seien verständlicherweise auf eine Betreuung angewiesen und hätten kein Verständnis dafür, dass sie Kitagebühren zahlen, die Betreuungsleistung aber nicht wie erwartet erbracht werde. In der Corona-Zeit habe es bereits eine Regelung gegeben, dass Eltern bei entsprechenden Schließungen eine Gebührenerstattung erhalten konnten.

Es sei daher beabsichtigt, analog zur Kostenerstattung bei der Mittagsverpflegung, auch eine Kostenerstattung für vom Träger zu verantwortenden Schließtage anzubieten. Dabei wären 30 einrichtungsbezogene Schließtage von den Eltern hinzunehmen. Für darüberhinausgehende Schließtage kann eine Kostenerstattung beantragt werden. Für die Jahnallee ohne Schließzeiten gelte diese Regelung ab dem sechsten Tag.

Ratsherr Lukoschus betont, dass die Mitarbeiter in den Einrichtungen großartiges leisten und spricht diesen ein großes Lob aus. Zudem hätten die Kitas in Westerstede eigentlich eine gute Personalausstattung. Er bemängelt jedoch, dass Bundes- und insbesondere Landespolitik nicht ausreichend gegen den bestehenden Fachkräftemangel in diesem Bereich tue. Das Maßnahmenpaket der Stadt sei daher eine gute Sache, um diesem entgegenzuwirken. Sollte es dennoch zu Schließungen kommen, sei es nur gerecht, dass es eine Kostenerstattung gebe.
 


Beschluss:

Dem Verwaltungsausschuss wird vorgeschlagen:

§ 3 Abs. 4 der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen wird dahingehend geändert, dass eine anteilige Gebührenerstattung erfolgt, wenn die Betreuung aus Gründen, die der Träger zu verantworten hat, nicht sichergestellt werden kann. Die Regelung wird bereits für das laufende Kindergartenjahr 2023/24 angewendet.


Abstimmungsergebnis:


Einstimmig.