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Hinsichtlich der Satzungsänderung verweist Frau Pottek auf die Anlage. Ergänzend zu den in der heutigen Sitzung gefassten Beschlüssen und redaktionellen Änderungen sei § 9 in der Satzung neu eingefügt worden. Dies diene insbesondere der Klarstellung, dass die Anlagen der Satzung ohne Änderung der eigentlichen Satzung angepasst werden können. Außerdem wurde aufgenommen, dass die Satzung alle drei Jahre auf ihre Aktualität überprüft werden soll. Damit soll eine jährliche Evaluation der Satzung möglichst verhindert werden. Dies binde Ressourcen, die dringend für die Schaffung von Betreuungsplätzen benötigt würden. Ratsherr Lukoschus stimmt zu, dass eine jährliche Evaluation der Satzung nicht erforderlich sei, hinterfragt aber, ob trotzdem bei Bedarf dahingehende Anträge gestellt werden können. Dies sei laut Frau Pottek selbstverständlich der Fall. Beschluss: Dem Verwaltungsausschuss wird vorgeschlagen: Die Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen wird mit Wirkung vom 01.08.2024 lt. anliegendem Entwurf geändert. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
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