Bürgerinformationssystem
Die Ausschussvorsitzende verweist auf die Informationsvorlage 24/1634 und bittet Herrn Hinrichs um weitere Ausführungen. Herr Hinrichs stellt verschiedene Anregungen aus der Bevölkerung vor. Der Landkreis habe bei den zu prüfenden Eingaben weitestgehend keinen Handlungsbedarf anhand von Unfallzahlen oder überhöhten Geschwindigkeiten feststellen können. In der Ringstraße habe gemeinsam mit einigen Anwohnern ein Ortstermin stattgefunden, bei dem verschiedene konstruktive Anregungen ausgetauscht werden konnten. Über angedachte Maßnahmen, wie beispielsweise einen Verkehrsspiegel oder auch Fahrbahnmarkierungen müsse der Landkreis entscheiden. Im weiteren Verlauf sollen die genauen Standorte der Beete zur Verkehrsberuhigung festgelegt werden. Im Maiglöckchenweg werden Beete als Barrieren aufgrund zu schnell fahrender Fahrzeuge entstehen. Eine Durchfahrbreite von 3,50 m werde vor dem Hintergrund der dort fahrenden Busse sichergestellt. Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt in Kürze durch eine Fachfirma. Herr Leffers und Herr Hinrichs erklärten auf Nachfrage von Ratsherrn Lukoschus, dass in die Thematik der verkehrslenkenden Maßnahmen der Ringstraße zunächst nur wenige Anwohner eingebunden wurden. Hierbei seien viele konstruktive Ideen entstanden und ausgetauscht worden. In einem weiteren Schritt werden seitens der Verwaltung Vorschläge erarbeitet, welche anschließend mit den gesamten Anwohnern der Straßen kommuniziert würden. Im Maiglöckchenweg sei die Vorgehensweise ähnlich gewesen und habe sich hier durchaus bewährt. Ratsherr Diers hinterfragt die Nutzung der eingezeichneten Parkflächen im Maiglöckchenweg. Herr Hinrichs erläutert, dass die Parkflächen bislang wenig genutzt worden seien, sie aber weiterhin erhalten bleiben würden. Die Beete werden als verkehrslenkende Maßnahme zusätzlich entstehen. Herr Ockenga merkt an, dass die Anträge des Seniorenbeirates vor dem Hintergrund der damals geplanten Gesetzesänderung gestellt worden seien. Da diese jedoch durch den Bundesrat abgewiesen wurde, könne die Stadt nun nicht über Geschwindigkeitsbegrenzungen an Stadtstraßen entscheiden und müsse die Entscheidung des Landkreises annehmen. |
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