Bürgerinformationssystem
Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nummer 24/1620-01 und bittet Frau Abel um nähere Erläuterungen. Frau Abel berichtet, dass das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 126 ursprünglich im Verfahren nach §13b BauGB aufgestellt worden sei. Die Aufhebung des Paragrafen per Gerichtsbeschluss erfordere eine erneute Beteiligung, die Erstellung eines Umweltberichtes und ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Innerhalb der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB habe es wenig neue Erkenntnisse gegeben. Von Seiten des BUND seien einige Hinweise eingegangen, wie beispielsweise zu Photovoltaikanlagen auf den Dächern oder zur Beleuchtung, welche redaktionell in die Begründung aufgenommen wurden. Des Weiteren sei die naturschutzfachliche Wertigkeit der Fläche hinterfragt worden. Hier wurde unter Beteiligung des Landkreises festgestellt, dass die in die Planung eingebrachte Wertigkeit richtig sei. Seitens der Ausschussmitglieder ergehen keine Wortmeldungen. Beschlussvorschlag an den Rat: Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und die 130. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt. Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 126- Halsbek Ost - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||