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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nummer 24/1620-01 und bittet Frau Abel um nähere Erläuterungen. Frau Abel erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen, die lediglich zu redaktionellen Änderungen geführt hätten. Auf Nachfrage von Herrn Töpfel erwähnt sie, dass Fahrradabstellplätze nicht gesondert festgesetzt wurden, da diese üblicherweise kein Bestandteil der Planung seien. Beschlussvorschlag an den Rat: Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 118 1. Änderung, Sondergebiet Erlebnishof, mit örtlichen Bauvorschriften - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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