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Herr Krieger nimmt Bezug auf den Arbeitskreis, welcher am 11. September tagte und zeigt sich erfreut, dass man kleinere Maßnahmen bereits habe beginnen können. Auch habe sich gezeigt, dass man aufgrund der technischen Entwicklung die Nutzungsdauern der Fahrzeuge anpassen müsse. Im weiteren Verlauf werde man im November mit der Feuerwehr gemeinsam die Gefährdungsbeurteilung durchsprechen, da sich diese auf weitere Kapitel inhaltlich auswirke. Frau Hinrichs berichtet hinsichtlich des Gebäudesachstandes, dass man aktuell an vier Feuerwehrhäusern arbeite. In Westerloy und Garnholt gebe es intensive Grundstücksverhandlungen und sie hoffe, dass die positiven Gespräche fortgesetzt würden. Im Feuerwehrhaus Westerstede habe das Auftaktgespräch mit dem Bauamt stattgefunden. Man habe die Mängel aus dem Arbeitskreis vor Ort vorgestellt und die Notwendigkeit einer bzw. im Falle einer Drehleiterbeschaffung notwendigen zweiten Halle besprochen. Da man sich in Halsbek noch in der Grundstückssuche befinde, ergebe sich nach aktuellem Stand eine gewisse Priorität. Herr Ahrens stellt anschließend die Risikoanalyse als Berechnung eines Risikofaktors aus vier gewichteten Risikoklassen vor. Nach einer Einführung zu den Bereichen Aufbau, Gliederung, Wirtschaft, Demografie und Verkehr erfolge dies nach den Hinweisen des Niedersächsischen Innenministeriums zur Durchführung der Brandschutzbedarfsplanung in Niedersachsen und werde für jeden Löschbezirk gemacht. Das Risiko R1 werde anhand der tatsächlichen Einsätze pro Jahr bemessen und in verschiedene Bedeutungen des Schadensereignisses unterteilt. Bei der Einwohneranzahl (R2) erfolge die Bestimmung des Risikos ausschließlich einwohnerabhängig. Dabei stehe die Bewertung der Gefahren, die in Wohn- und Freizeitbereichen entstehen, im Vordergrund. Unter R3 würden die örtlichen Betriebe bewertet sowie alle Risiken, die in Betrieben oder Unternehmen infolge von Gefahren durch Fertigung, Transport und Lagerung im Zusammenhang mit Produktionsaktivitäten bestehen würden. Kennzahl für diese Faktoren sei die Zahl der Beschäftigten. Durch das R4 würden die besonderen Risiken in einer Kommune analysiert werden. Hierdurch bestünde die Möglichkeit, die Risiken zu erfassen, die in R1-3 nicht ausreichend bewertet werden können. Insgesamt gebe es fünf Kategorien (Straßenverkehr, Schienenverkehr, Gebäude mit überdurchschnittlichem Gefährdungspotenzial, Gebäude mit hoher Menschenkonzentration, Gefahrengeneigte Produktionsstätten), welche jeweils mit bis zu zwei Punkten bewertet werden können, sodass in der Summe eine Höchstzahl von 10 Punkten erreicht werden kann. Daneben würden die Gefahrenarten in vier jeweils unterteilte Kategorien aufgeteilt werden. (Brand, Technische Hilfeleistung, nukleare, biologische, chemische Stoffe und Wassernotfälle) Er bereite die Punkte nunmehr nach den von den Feuerwehren getätigten Angaben vor und werde mit Stadtbrandmeister Siehlmann einen Besprechungstermin mit allen Ortsbrandmeistern zur Diskussion im November terminieren. Ausschussvorsitzender Cording fragt Herrn Ahrens, ob es sich bei der Durchführung der Risikoanalyse im Rahmen der euerwehrbedarfsplanungen um normierte Verfahren handele. Herr Ahrens antwortet daraufhin, dass sich die Durchführung tatsächlich auf viele Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und Handlungsempfehlungen stütze und sich hierdurch mittlerweile einige Vorgehensweisen etabliert hätten. |
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