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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 22/1211-04 und bittet Frau Abel vom Planungsbüro NWP um nähere Erläuterungen. Frau Abel stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 57B -Teilbereich A-, sowie die im Verfahren eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen vor. Im Ergebnis werde von der Erstellung eines geforderten wasserrechtlichen Konzeptes abgesehen, da aufgrund der geringen Nachverdichtungsmöglichkeiten die Oberflächenentwässerung auf die Zulassungsebene abgestuft werden könne; darüber hinaus wären derzeit im Eingangsbereich der Friesenstraße keine entsprechenden Entwässerungsproblematiken bekannt. Das Lärmschutzgutachten werde noch um die Flächen, in der die Kita entstehen soll, ergänzt; nach Rücksprache mit dem Gutachter wird von einer Vereinbarkeit ausgegangen. Frau Abel stellt weiterhin die beabsichtigten Festsetzungen zur Eingrünung von Flachdächern ab 30qm Dachfläche vor. Auf Nachfragen von Ratsherrn Töpfel erklärt Frau Abel, dass die Lärmimmissionen durch das Betonwerk für den Teilbereich A bereits im Gutachten betrachtet worden seien. Die Waldfläche im nordwestlichen Geltungsbereich werde naturschutzfachlich durch eine Neuanpflanzung kompensiert. Die Anregung von Ratsherrn Töpfel, diese Anpflanzung in der Nähe zum Dorf Moorburg vorzunehmen, werde aufgenommen. Zum Teilbereich B stellt Frau Abel ebenfalls den Geltungsbereich sowie die abwägungsrelevanten Stellungnahmen vor. Im Ergebnis müsse hier zur Umsetzung des geplanten Vorhabens vor der weiteren Planung ein Lärmschutzgutachten erstellt werden, da u.a. der Gebietstyp von einem Gewerbegebiet in ein Dörfliches Wohngebiet geändert werden müsse, in dem ein höherer Schutzanspruch gegenüber des lärmemittierenden Gewerbes (Betonwerk und Baumschule) bestehe. Des Weiteren sei die Oberflächenentwässerung zu regeln. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Teilbereich A Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
Ferner wird den Entwürfen der 132. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans Nr. 57B, Teilbereich A Moorburg Friesenstraße, mit örtlichen Bauvorschriften einschl. der Begründungen und Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Teilbereich B Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Die Beschlussfassung über das weitere Verfahren wird bis zur Klärung der Rahmenbedingungen zurückgestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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