Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:
Teilbereich A Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
Ferner wird den Entwürfen der 132. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans Nr. 57B, Teilbereich A Moorburg Friesenstraße, mit örtlichen Bauvorschriften einschl. der Begründungen und Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Teilbereich B Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Die Beschlussfassung über das weitere Verfahren wird bis zur Klärung der Rahmenbedingungen zurückgestellt.
Sachverhalt:
Für das oben genannten Bauleitplanverfahren (132. FNP-Änderung und BPlan 57B Teilbereich A) wurde vom 29.10.2024 bis einschließlich 12.11.2024 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie für den Teilbereich B ein Verfahren zur Darlegung der Grundzüge der Planung durchgeführt. Die Unterlagen können im Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de unter der Rubrik: Standort > Bauen und Stadtentwicklung > Bauleitplanung, veröffentlicht. Des Weiteren wurde die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Unterlagen im Rathaus gegeben.
Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt bzw. auch die Grundzüge der Planung dargelegt worden. Ihnen wurde die Möglichkeit der Stellungnahme bis einschl. zum 22.11.2024 gegeben.
Über die eingegangenen Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird das Planungsbüro NWP, Oldenburg, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen erstellen, die kurzfristig nach Fristende nachgereicht wird.
Ergänzung 28.11.2024 Der Vorlage wurde eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen über die im Verfahren eingegangenen privaten Stellungnahmen sowie der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange beigefügt.
Teilbereich A Aufgrund der Stellungnahmen wird das Lärmschutzgutachten ergänzt und den Unterlagen beigefügt.
Teilbereich B
Aufgrund der Stellungnahmen sollten die Rahmenbedingungen, insbesondere aufgrund der Lärmsituation näher betrachtet werden, bevor weitere Beschlüsse gefasst werden. Die Beschlussfassung wird bis zur nächsten Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt.
Das Planungsbüro NWP, Oldenburg, wird die Abwägungen in der Bauausschusssitzung präsentieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Teilbereich A - Durchführung des Verfahrens nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Ergänzung des bestehenden Lärmschutzgutachtens
Teilbereich B - Aufstellung eines Lärmschutzgutachtens - Erstellung eines Entwässerungskonzeptes
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