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Vorlage - 22/1211-04  

 
 
Betreff: 132. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 57B, Teilbereiche A und B - Moorburg Friesenstraße, mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung - Beteiligungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
22/1211
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss
Bauausschuss Vorberatung
02.12.2024 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Teilbereich A

Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

 

Ferner wird den Entwürfen der 132. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans Nr. 57B, Teilbereich A Moorburg Friesenstraße, mit örtlichen Bauvorschriften einschl. der Begründungen und Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).

 

Teilbereich B

Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

Die Beschlussfassung über das weitere Verfahren wird bis zur Klärung der Rahmenbedingungen zurückgestellt.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Für das oben genannten Bauleitplanverfahren (132. FNP-Änderung und BPlan 57B Teilbereich A) wurde vom 29.10.2024 bis einschließlich 12.11.2024 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie für den Teilbereich B ein Verfahren zur Darlegung der Grundzüge der Planung durchgeführt. Die Unterlagen können im Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de unter der Rubrik: Standort > Bauen und Stadtentwicklung > Bauleitplanung, veröffentlicht. Des Weiteren wurde die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Unterlagen im Rathaus gegeben.

 

Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt bzw. auch die Grundzüge der Planung dargelegt worden. Ihnen wurde die Möglichkeit der Stellungnahme bis einschl. zum 22.11.2024 gegeben.

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird das Planungsbüro NWP, Oldenburg, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen erstellen, die kurzfristig nach Fristende nachgereicht wird.

 

Ergänzung 28.11.2024

Der Vorlage wurde eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen über die im Verfahren eingegangenen privaten Stellungnahmen sowie der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange beigefügt.

 

Teilbereich A

Aufgrund der Stellungnahmen wird das Lärmschutzgutachten ergänzt und den Unterlagen beigefügt.
Von der Erstellung eines wasserrechtlichen Konzepts, wie vom Landkreis und der Ammerländer Wasseracht angeregt, wird aufgrund der bestehenden planungsrechtlichen Situation sowie der geringen Nachverdichtungsmöglichkeit abgesehen und die Entwässerung auf die Zulassungsebene abgestuft. Für zwei Neubauten wurde die Entwässerung hier bereits auf Zulassungsebene geregelt. Die Verwaltung sieht kein   Erfordernis hier zusätzlich ein Konzept auszustellen. Auch für die Flächen im MDW2 kann die Oberflächenentwässerung privatrechtlich geregelt werden. Darüber hinaus sind der Stadt Westerstede keine grundsätzlichen Entwässerungsproblematiken für den Geltungsbereich bekannt.

 

Teilbereich B

 

Aufgrund der Stellungnahmen sollten die Rahmenbedingungen, insbesondere aufgrund der Lärmsituation näher betrachtet werden, bevor weitere Beschlüsse gefasst werden. Die Beschlussfassung wird bis zur nächsten Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt.

 

 

Das Planungsbüro NWP, Oldenburg, wird die Abwägungen in der Bauausschusssitzung präsentieren.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2024/25

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

-10.000

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

- 10.000

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

Teilbereich A

- Durchführung des Verfahrens nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

- Ergänzung des bestehenden Lärmschutzgutachtens

 

Teilbereich B

- Aufstellung eines Lärmschutzgutachtens

- Erstellung eines Entwässerungskonzeptes

 

 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

51120.427100

 


Anlage/n:

Zwei Tabellen mit  Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen (nachgereicht 28.11.2024)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wst_BP 57B - TB_Abw_20241128.pdf (414 KB)      
Anlage 2 2 WST_BP 57B - TA_F_132_Abw_20241128.pdf (397 KB)      
Stammbaum:
22/1211   Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens - Firma E&E Die Partylöwen - Friesenstraße, Moorburg - Aufstellungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
22/1211-02   132. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan Nr. 57B - Moorburg Friesenstraße, mit örtlichen Bauvorschriften - Festlegung des Beteiligungsverfahrens   Bauamt   Beschlussvorlage
22/1211-03   132. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan Nr. 57B, Teilbereiche A und B - Moorburg Friesenstraße, mit örtlichen Bauvorschriften - Erneute Festlegung des Beteiligungsverfahrens   Bauamt   Beschlussvorlage
22/1211-04   132. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 57B, Teilbereiche A und B - Moorburg Friesenstraße, mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung - Beteiligungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage