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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 24/1618-02 und bittet Frau von Lewen um nähere Erläuterungen. Frau von Lewen stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation den Geltungsbereich der Planung sowie die im Verfahren eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen vor. Im Ergebnis sei aufgrund der umliegenden landwirtschaftlichen Nutzung anstatt eines Allgemeines Wohngebietes nunmehr ein dörfliches Wohngebiet festgesetzt worden, was immissionsschutzrechtliche Vorteile habe. Ergänzend sei weiterhin ein Geruchsgutachten bei der Landwirtschaftskammer beauftragt worden; nach ersten dortigen Aussagen könne von einer Vereinbarkeit ausgegangen werden. Auf Nachfrage von den Ratsherren Töpfel und Hots erklären Frau von Lewen und Herr Leffers, dass nur das Grundstück im südwestlichen Bereich über den Schoolpadd erschlossen werde. Weiterhin werde der rechtliche Schutz der Wallhecke aufgehoben, da durch das Heranrücken der Wohnbebauung dieser Status nicht mehr gehalten werden könne. Tatsächlich solle die Wallhecke als Grünelement ohne besonderen Status weiterhin bestehen bleiben. Die Festsetzung, dass Dächer mit einer Dachneigung von weniger als 15 Grad ab einer Größe von 10 m² eine Dachbegrünung vorweisen müssten, erfasse Einzelgaragen und Carports, was zu einer stärken Durchgrünung führe. Ratsherr Cording hinterfragt die Abstände der überbaubaren Grundstücksflächen zur Straße sowie die Quadratmeter ab welcher eine Dachbegrünung erforderlich sei, da hier ein anderer Wert als im Bebauungsplan Nr. 57B – Moorburg, Friesenstraße – gewählt worden sei. Er bittet um eine Harmonisierung der Festsetzung. Es schließt sich eine kurze Diskussion über Gründächer sowie zu deren Vor- und Nachteile an. Der Ausschussvorsitzende Schneider lässt über die Erforderlichkeit einer Dachbegrünung abstimmen – 7 Stimmen für Begrünung, 5 Stimmen dagegen. Im Anschluss lässt er über die Dachbegrünung ab einer Dachfläche von 10 m² abstimmen: 4 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen. Zum Schluss lässt er über eine Dachbegrünung ab einer Fläche von 30m² abstimmen: 9 Stimmen dafür, 4 dagegen. Es wird festgesetzt, dass eine Dachbegrünung ab einer Fläche von 30 m² erforderlich sei. Weiterhin wird nach Abstimmung der Ausschussmitglieder der Abstand der überbaubaren Grundstücksflächen auf 10 m zur Flurstücksgrenze festgesetzt. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
Ferner wird den Entwürfen der 142. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 133- Garnholt, Garnholter Damm, mit örtlichen Bauvorschriften einschl. der Begründungen und Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB). Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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