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Beschlussvorschlag:Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
Ferner wird den Entwürfen der 142. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 133- Garnholt, Garnholter Damm, mit örtlichen Bauvorschriften einschl. der Begründungen und Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Sachverhalt:
Für das oben genannten Bauleitplanverfahren wird vom 29.10.2024 bis einschließlich 12.11.2024 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Unterlagen können im Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Satzungsbeschluss unter www.westerstede.de unter der Rubrik: Standort > Bauen und Stadtentwicklung > Bauleitplanung, veröffentlicht. Des Weiteren wurde die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Unterlagen im Rathaus gegeben.
Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden. Ihnen wurde die Möglichkeit der Stellungnahme bis einschl. zum 22.11.2024 gegeben.
Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird das Planungsbüro NWP, Oldenburg, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen erstellen, die kurzfristig nach Fristende nachgereicht wird.
Die Vorlage wird entsprechend ergänzt.
Ergänzung 28.11.2024 Der Vorlage wurde eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen über die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange beigefügt. Private Stellungnahmen sind nicht eingegangen. Im Ergebnis wird aufgrund der vorherrschenden dörflichen Struktur anstatt eines Allgemeinen Wohngebietes ein dörflichen Wohngebietes festgesetzt, was auch Vorteile bei der Betrachtung des Verkehrslärms sowie der landwirtschaftlichen Gerüche hat. Für zweiteres hat die Landwirtschaftskammer sowie der Landkreis Ammerland eine Ausbreitungsberechnung angeregt, die bereits in Auftrag gegeben wurde und den Unterlagen zur Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beigefügt wird. In Rücksprache mit der Landwirtschaftskammer kann von einer Vereinbarkeit ausgegangen werden.
Finanzielle Auswirkungen:Keine finanziellen Auswirkungen. Die Stadtentwicklungsgesellschaft mbH ist die Vorhabenträgerin.
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