Bürgerinformationssystem
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Wortmeldungen erfolgen nicht. Ratsvorsitzende Beeken lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen. Beschluss: 1) Der Jahresabschluss 2020 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG in der vorliegenden Form beschlossen. 2) Der Rat der Stadt Westerstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020. 3) Die im ordentlichen und außerordentlichen Ergebnishaushalt erwirtschafteten Überschüsse / Fehlbeträge werden wie im Sachverhalt aufgeführt beschlossen (Ergebnisverwendungsbeschluss).
Abstimmungsergebnis: 1 Enthaltung, 29 Ja-Stimmen |
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