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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 22/1211-04-01 und bittet Herrn Hots um nähere Erläuterungen. Herr Hots stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation den Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie die im Verfahren eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen vor und erläutert, dass eine Baulücke im südlichen Bereich des Planungsgebietes sowie der Bau einer Kindertagesstätte Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes gegeben hätten. Der Vorhabenträger beabsichtige, die Kindertagesstätte zum 01. August dieses Jahres zu öffnen. Die Stellungnahmen zur Entwässerung sowie zum Immissionsschutz hätten keine gravierenden Änderungen ergeben. Es sei kein Entwässerungsgutachten erforderlich, da die gesamte Entwässerung über private Abflüsse erfolgen könne. Die bisher im nördlichen Teil des Planungsgebietes bestehende Waldfläche mit einer Größe von ca. 2.000 m² werde in Hollwege zwischen Ebkehofstraße und Liebfrauenstraße kompensiert. Hier sei das Ziel eine Vernetzung zu bestehenden Waldflächen zu schaffen. Alternativ könne auch eine Fläche in Ihausen in Betracht gezogen werden. Zur geforderten Festsetzung von Straßenbäumen führt Herr Hots aus, dass diese im Eigentum der Stadt stünden und deshalb auf eine entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan verzichtet werden könne. Auf Nachfrage von Ratsherrn Diers erläutert Herr Hots, dass bereits Vorgespräche mit dem Landkreis Ammerland bezüglich des Baugenehmigungsverfahrens geführt worden seien und eine Eröffnung der Kindertagesstätte im August durchaus realistisch sei. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und die 132. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt. Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 57B Teilbereich A – Moorburg, Friesenstraße, mit örtlichen Bauvorschriften - aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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