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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 23/1387-03 und bittet Herrn Hots um nähere Erläuterungen. Herr Hots stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation den Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie die im Verfahren eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen vor. Der Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes der Firma Coldewey solle in Wohnnutzung umgewandelt werden. Es seien insgesamt acht Einzelhäuser, ein Doppelhaus sowie zwei Reihenhäuser vorgesehen. Seitens des Landkreises Ammerland habe es aufgrund der Nähe zum Altdeutschen Hof sowie zur gegenüberliegenden Zimmerei Hinweise zum Gewerbelärm gegeben. Diese wurden bei der Lärmschutzbetrachtung berücksichtigt. Die Lärmwerte seien jedoch so gering, dass eine Vereinbarkeit zwischen Gewerbe und Wohnen attestiert werden könne. Weiterhin würden Müllfahrzeuge nicht in die privaten Stichstraßen fahren. Er führt weiter aus, dass es ebenfalls Hinweise zur Entwässerung gegeben habe. Der Notüberlauf im Kreuzungsbereich der Halsbeker Hauptstraße und Eggeloger Straße müsse überprüft werden, damit die Entwässerung auch bei Starkregen gesichert sei. Auf Nachfrage von Ratsherrn Töpfel merkt Herr Hots an, dass ein Errichten von Carports im vorderen Bereich der Grundstücke gemäß Bebauungsplan nicht zulässig sei. Herr Hinrichs ergänzt, dass die Errichtung eines Bypasses zum Halsbeker Esch als Notentwässerung sinnvoll sei, da im Bereich der Brinkstraße hin und wieder Wasser stünde. Hierzu werde ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger abgeschlossen. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 129 – Halsbek Mitte, mit örtlichen Bauvorschriften - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 138. Berichtigung angepasst. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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