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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 25/1847 und bittet Herrn Hinrichs um nähere Erläuterungen. Herr Hinrichs stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation den Geltungsbereich des Bebauungsplanes vor. Die Firma Rudolf Bohlje Kraftfahrzeuge GmbH strebe eine Erweiterung des Betriebes auf den anliegenden landwirtschaftlichen Flächen an, die bereits von der Firma erworben wurden. Für die beabsichtige Erweiterung der Stellplatzfläche habe der Landkreis Ammerland bereits eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt. Rechtlich befinde sich das Unternehmen im sog. Außenbereich. Gemäß §35 BauGB dürfe sich eine Firma auch im Außenbereich angemessen erweitern. Allerdings sei für die geplante Errichtung einer Halle mit Werkstattbereich ein Bebauungsplan notwendig. In Rücksprache mit dem Landkreis Ammerland müsse der Geltungsbereich der Planung für den Gesamtbetrieb festgelegt werden, da sich das Unternhemen aus einem langjährigen Bestand weiterentwickle. Auf Nachfrage von Herrn Ockenga und Ratsherrn Töpfel erläutern Herr Hinrichs und Herr Leffers, dass die Oberflächenentwässerung sichergestellt werden müsse und mit üblichen Höhen von Gewerbehallen zu rechnen sei. In dem Bebauungsplan würden jedoch auch entsprechende Festsetzungen zu Höhen getroffen. Für eine mögliche Wohnbebauung auf den angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen sei für die Zukunft ein Abstand zu dem Betrieb aber auch zur Waldfläche nötig. Ein weiteres Gewerbegebiet solle auf den wertvollen Ackerböden nicht entstehen. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die 152. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Bebauungsplan Nr. 30N – Halstrup Gewerbegebiet – werden gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufgestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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