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Auszug - 144. Änderung des Flächennutzungsplanes - Moorburg Gewerbeentwicklung Am Brunbarg - Abwägung- Festlegung des Beteiligungsverfahrens  

 
 
Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 10.06.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:42 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
24/1731-01 144. Änderung des Flächennutzungsplanes - Moorburg Gewerbeentwicklung Am Brunbarg - Abwägung- Festlegung des Beteiligungsverfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
24/1731
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 24/1731-01 und bittet Herrn Hots um nähere Erläuterungen.

Herr Hots stellt das Vorhaben der Gewerbeentwicklung auf einer ca. 70 ha großen Fläche zwischen den Gewerbegebieten Moorburg und Hollriede vor. Die Flächen sollen vor dem planerischen Zugriff Dritter, z.B. Trassenkorridoren geschützt werden, um eine Gewerbeentwicklung in dem Bereich weiterhin ermöglichen zu können. Konkret sei eine Alternativtrasse zum Korridor Windader West durch diese Fläche geplant worden, die sich jedoch im bisherigen Fachverfahren nicht bestätigt habe, ein zukünftiger Zugriff sei dabei nicht auszuschließen.

Ratsherren Töpfel und Schmidt-Berg sprechen sich für diese Methode der Steuerung aus, da den Kommunen nur wenige Möglichkeiten bleiben, um die gewerbliche Entwicklung zu schützen.

Bürgermeister Rösner betont, dass sich die Bürgermeister aus den umliegenden Kommunen gegen die Errichtung der Trassen einsetzen.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Lukoschus erklären Herr Hots und Herr Leffers, dass die Leitungsträger bei der Trassenplanung vorhandene Bebauungspläne beachten müsse.

Auf Nachfrage von Herrn Ockenga erklärt Herr Leffers, dass die Entschädigungen für die Verlegung von Trassen auf dem Grundstück rentabel seien, der Verkauf als Gewerbegrundstücke jedoch deutlich lukrativer sei und somit die Eigentümer kaum einen Vorteil aus der Trassenverlegung ziehen können.
 


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird dem Entwurf der 144. Änderung des Flächennutzungsplanes, sowie der Begründung und Umweltbericht zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig