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Der stellv. Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 24/1731-02 und bittet Herrn S. Hots um ergänzende Erläuterungen. Herr S. Hots führt aus, dass die betrachtete Fläche, deren Größe bei etwa 70ha liege, der strategischen Gewerbegebiets-Entwicklung dienen solle, da diese bereits als Korridor für die „Windader West“ in Betracht gezogen wurde. Um eine solche Planung zukünftig zu lenken, wolle die Verwaltung vorausschauend den Flächennutzungsplan ändern, was dazu führe, dass Energietrassen nur noch bedingt auf diesen Flächen geplant werden können. Er erläutert kurz die eingegangenen Stellungnahmen. Herr Leffers ergänzt, dass die ausgewiesene Fläche nun nicht komplett bebaut werden solle, aber man wolle Möglichkeiten für eine maßvolle Gewerbeentwicklung schaffen. Ratsherr Kroon hält es für richtig und wichtig, so zu planen, dass die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe ermöglicht werde und einer Fremdplanung Einhalt geboten werden könne. Ratsherr Töpfel bedankt sich bei Ausschuss und Verwaltung dafür, dass durch diese Planung den Energieversorgern bei künftigen Trassen-Planungen deutlich gemacht werde, dass diese Flächen nicht zur Verfügung stehen. Ratsherr Schmidt-Berg sieht in dieser vorausschauenden Planung einen guten Weg, dem Gewerbe in Westerstede gesunde Wachstumsmöglichkeiten zu schaffen. Gerade vor dem Hintergrund, dass Trassenplanungen künftig immer mehr werden dürften, ohne dass die Gebiete, über die diese Trassen verlaufen werden, etwas davon hätten. Verdienen würden nur die Betreiber. Da müsse der Gesetzgeber dringend handeln. Ratsherr Töpfel stimmt seinem Vorredner zu. Es sei sinnvoll, dass durch diese Änderung die Planung in eigener Hand bleibe. Beschlussvorschlag an den Rat: Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und die 144. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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