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Der stellv. Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 24/1814-01 und bittet Herrn S. Hots um ergänzende Erläuterungen. Herr S. Hots berichtet kurz über den bisherigen zeitlichen Verlauf der Planung und stellt die diskutierten Erschließungsvarianten des Geländes vor. Der Geltungsbereich sei um ein Grundstück erweitert worden, um dort eine Hinterbebauung zu ermöglichen. Es könnten so 13 Grundstücke entstehen. Vorteil dieser Lösung sei, dass auch die Lage der Bushaltestelle verändert werden könne. Herr S. Hots stellt die örtlichen Bauvorschriften vor, die im Vergleich zum Bebauungsplan Nr. 116 an die andernorts üblichen Regelungen angepasst wurden, um den dörflichen Charakter wahren zu können. So werde vorgeschlagen, die Farbpaletten für Dächer und Außenfassaden etwas enger zu fassen und Sichtschutzzäune mit Webeinflechtungen sowie Schottergärten im Vorgarten auszuschließen. Ratsherr Töpfel begrüßt die Planung einer Durchgangsstraße insbesondere auch für Müllabfuhr, Rettungsdienste usw.. Er halte die Betrachtung des gesamten Gebietes und die Gestaltungsvorgaben für sinnvoll. Auf seine Nachfrage zu Ausgleichsflächen für dieses neue Gebiet erklärt Herr S. Hots, dass es sich hier um Verfahren nach § 13a BauGB handele, in dem ein Ausgleich nicht erforderlich sei. Ratsherr Piepers betrachtet die Vorgaben für Zäune und Vorgärten als positiv für den dörflichen Charakter. Schottergärten sollten generell ausgeschlossen werden. Ratsherr Schmidt-Berg bittet darum, die Bauplätze im Dorf zu halten und nicht an Außenstehende zu vermarkten. Ratsherr Neumann begrüßt die Planung mit einer Durchgangsstraße. Die Hollrieder würden sich dafür aussprechen, dass die Grundstücke nur an Einwohner oder deren Kinder usw. vergeben werden sollten. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 116A wird erweitert. Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung im elektronischen Amtsblatt der Stadt Westerstede sowie durch Hinweisbekanntmachung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht werden. Weiterhin werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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