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Der stellv. Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 17/0190 und bittet Herrn Hinrichs um weitere Erläuterungen. Herr Hinrichs zeigt anhand von Luftbildern und Skizzen den baulichen Bestand sowie die beabsichtigte Erweiterung des Verwaltungsgebäudes. Geplant sei die Errichtung eines dreigeschossigen Anbaus mit der maximalen Gebäudehöhe von 9,50m. Hierfür müsste die bisherige Eingeschossigkeit im Bebauungsplan geändert werden. Aufgrund der hohen Ausnutzung des Geländes, der vom Dorf abgewandten Lage sowie der modernen Gestaltung ordne sich das Vorhaben nach Ansicht der Verwaltung im Gesamtkomplex unter. Auf Nachfrage von Ratsherrn Oeltjen erläutert Herr Hinrichs, dass mit dem Dorf aufgrund der kurzfristigen Antragstellung bisher keine konkreten Gespräche geführt wurden. Der Ortsbürgerverein werde im Verfahren beteiligt. Ratsherr Harms erkundigt sich über die Höhe der Bestandshallen. Die Ausschussmitglieder sprechen sich für eine Beteiligung des Dorfes im Bauleitplanverfahren aus.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Auf die frühzeitige Information der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 BauGB verzichtet. Ferner wird beschlossen, den Entwurf öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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