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Ratsvorsitzende Beeken verweist auf TOP 4.1.2 der Niederschrift über die Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 29.11.2016.
Beschluss: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Optionsrecht gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG gegenüber dem Finanzamt zu erklären.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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