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Ausschussvorsitzender Neumann verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 17/0161-01. Frau Hinrichs verweist auf die im letzten Feuerwehrausschuss und zuvor getätigten Aussagen und Beschlüsse. Für den Bau des Feuerwehrgerätehauses in Hollwege seien die Belange des Dorfes und der Feuerwehr zu berücksichtigen. Das Planungsbüro Harms habe den Planungsauftrag erhalten. Wie bereits bei der im letzten Ausschuss vorgestellten Planung seien die Fahrzeuggrößen, die Logistikfläche, einschl. der Container und des Zeltes und die Mannschaftsstärke berücksichtigt worden. Diese Größen würden den Maßstab für das Feuerwehrhaus vorgeben. Entscheidend für den letztendlichen Preis seien die Grundfläche, der umbaute Raum und die zu verbauende Technik. Im letzten Ausschuss sei ein sehr gut ins Dorfbild passendes Gebäude vorgestellt worden. Jetzt sei eine kompaktere Variante erarbeitet worden. Diese sei ca. 100.000,00 € günstiger. Letztendlich handele es sich um eine sehr ausführlich erarbeitete Kostenkalkulation, entscheidend sei jedoch das Ausschreibungsergebnis. Ausschussvorsitzender Neumann gibt zu bedenken, dass der Gerätewagen und die der Feuerwehr Hollwege übertragene Aufgabe der Logistik alle neun Feuerwehren diene. Er bedankt sich bei den Hollwegern für den Umbau des Gerätewagens. Herr Harms stellt sodann alle vier der Beschlussvorlage beigefügten Varianten vor. Die Kostenschätzung für die bereits im letzten Feuerwehrausschuss vorgestellte Variante 1a habe sich um ca. 100.000,00 € erhöht, da das gesamte Gebäude aufgrund der Fahrzeughöhe etwas erhöht werden müsse. Bei Variante 1b sei eine größere Lagerfläche eingeplant worden. Variante 2a und 2b seien in der kompakten Bauweise geplant. Um bei der Variante 2a das Zelt zu trocknen, müssten die Container weggefahren und der Gerätewagen bis an das Tor vorgefahren bzw. mit dem LF getauscht werden. Dies sei bei der Variante 2b nicht notwendig, da hier der Nebenraum größer geplant sei. Ausschussvorsitzender Neumann dankt Herrn Harms für seine Ausführungen und gibt die Planungen zur Aussprache. Ratsherr Kuhlmann hinterfragt, ob man bei Variante 2b alternativ zum Flachdach mit einem Satteldach oder einem abgeschleppten Dach arbeiten könne. Herr Harms antwortet, dass die Möglichkeit geprüft worden sei. Da hierdurch jedoch ein bedeutend höheres Bauvolumen erreicht werde, welches entsprechende Kosten nach sich ziehe, sei die Möglichkeit nicht weiterverfolgt worden. Ratsherr Urban hinterfragt, ob bei den Varianten 2a und 2b in der oberen Halle eine entsprechende Reserve für zukünftige größere Fahrzeuge eingeplant worden sei. Stadtbrandmeister Siehlmann antwortet, dass dort mit den genormten Fahrzeuggrößen einschl. einer Haspellänge geplant worden sei, was ausreiche. Ratsherr Rösner hinterfragt die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der Planung 2a. Wenn das Zelt getrocknet werde, seien bei den Fahrzeugen keine entsprechenden Sicherheitsabstände eingehalten. Frau Hinrichs erklärt, dass der Platz ausreiche, wenn das Fahrzeug bis an das vordere Tor gefahren werde. Dies würde lediglich einige Male im Jahr passieren. Ratsherr Cording bedankt sich bei den Kameraden und der Verwaltung für die Ausarbeitung. Durch die Vorlage und die aussagekräftigen Kostenschätzungen hätten die Ratsmitglieder einen guten Überblick über die Vor- und Nachteile der vier Varianten. Die Varianten 1a und 1b seien zwar optisch ansprechend, weisen in ihrer jeweiligen Variante jedoch ca. 10 % Mehrkosten im Gegensatz zu ihrer vergleichbaren Variante 2a oder 2b auf. Die CDU-Fraktion habe sich intensiv mit den Planungen auseinandergesetzt und plädiere für die Variante 2b. Ratsherr Urban erklärt, dass er erst jetzt über die Höhe des Fahrzeuges erfahren habe. Dies müsse von vornherein feststehen. Frau Hinrichs gibt zu bedenken, dass es sich hier um ein Fahrzeug handele, welches eigenständig durch die Kameraden umgebaut werde und daher keiner Norm genau entspreche. Bisher sei die Verwaltung davon ausgegangen, dass lediglich das Tor um 25 cm erhöht werden müsse und im Innenraum ausreichend Platz vorhanden sei. Eine genauere Prüfung habe jetzt jedoch ergeben, dass aufgrund der verbauten Technik in der Fahrzeughalle diese ebenfalls im Weg sei und das Gesamtgebäude angehoben werden müsse. Ratsherr Ahrenholtz plädiert für die Variante 2b. Es sei jedoch erschreckend, welche Dimensionen die Baukosten derzeit annehmen würden. Für diese Summe habe die Stadt das komplette Feuerwehrhaus Westerstede errichten können. Es wird einstimmig beschlossen, stv. Stadtbrandmeister Specht in seiner Funktion als Ortsbrandmeister der Feuerwehr Hollwege zur allgemeinen Thematik und der Möglichkeit, Eigenleistung in das Projekt mit einzubringen, anzuhören. Stv. Stadtbrandmeister Specht erklärt, dass seiner Einheit einige Gartengestalter angehören würden. Aufgrund dessen werde es möglich sein, die Außenanlagen in Teilen eigenständig durch die Feuerwehr zu gestalten. Material müsse hierbei jedoch gestellt werden. Die Einsparungen könnten dann für Verbesserungen am Haus und für das MTF verwendet werden. Die Einheit Hollriede werde die Einheit unterstützen. Ggfls. könnten Kameraden aus anderen Einheiten ebenfalls noch hinzugezogen werden. Optisch seien die Varianten 1a/1b zu bevorzugen. Am funktionellsten habe sich seitens der Feuerwehr mehrheitlich die Variante 2b herausgestellt. Ratsherr Harms begrüßt den Vorschlag, Eigenleistungen in das Bauvorhaben mit einfließen zu lassen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage sei es wichtig, Einsparungen vorzunehmen. Das Geld könne an anderer Stelle investiert werden. Immerhin müsse jede Investition auch finanziert werden. Ausschussvorsitzender Neumann lässt sodann über den Vorschlag 2b unter Berücksichtigung von Eigenleistungen abstimmen.
Beschlussvorschlag an den Rat: Das Feuerwehrgerätehaus wird entsprechend der vorgestellten Varianten 2b auf dem Grundstück Flurstück 117/2, Flur 40, Gemarkung Westerstede errichtet. Die durch die von der Feuerwehr eingebrachten Eigenleistungen eingesparten Mittel sollen direkt dem Feuerwehrbudget zufließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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