Bürgerinformationssystem
. Herr Pistoor erläutert die Beschlussvorlage. Bei der Jaspers-Hochkamp-Stiftung handele es sich als Stiftung um einen Sonderfall. Sie sollte weiterhin als wesentliches Produkt geführt werden, um ihr damit auch besondere Beachtung zu schenken. Bei allen anderen Produkten aus dem Bereich Kultur handele es sich nicht um wesentliche Produkte im Sinne des § 4 Abs. 7 Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||