Bürgerinformationssystem

Auszug - Festsetzung der Verpflegungskostenpauschale in den Kindertagesstätten  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt
TOP: Ö 10
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
17/0163-01 Festsetzung der Verpflegungskostenpauschale in den Kindertagesstätten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
17/0163
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Pottek berichtet über ein Gespräch mit Eltern der Jahnallee über die Mittagsverpflegung der Kinder. Das Ergebnis dieses Gespräch sei die Umstellung des Menüplans durch den Eigenbetrieb Hössen ab Mitte März. Der von den Eltern für die Mittagsverpflegung zu zahlende Betrag reiche für die Deckung der Kosten nicht aus, weshalb die Hössen eine Erhöhung des Preises zum Sommer angekündigt habe. Die Verwaltung schlage vor, die Kosten in voller Höhe auf die Eltern umzulegen und pauschal abzurechnen.  Die Pauschale solle auch für die kirchlichen Kitas gelten. Hier sei die Höhe der Pauschale separat zu berechnen, da die Einrichtungen von einem anderen Anbieter beliefert würden.

Ratsfrau Finke erkundigt sich nach der zukünftigen Höhe der Gebühren. Sie gibt an, dass die Umstellung des Speiseplans Auswirkungen für alle Eltern habe, auch wenn diese mit dem Essen bislang einverstanden gewesen seien.

Frau Pottek erklärt, dass man alle Schulen und Kindergärten, die vom Hössensportzentrum beliefert würden, bei der Befragung einbezogen habe, um eine große Akzeptanz für den neuen Speiseplan zu erhalten. Es werde nun Kind gerechteres Essen angeboten.

Für ein Mittagessen in den Kindertagesstätten berechne das Hössensportzentrum derzeit einen Betrag von 2,60 €. Dieser Preis, der bei dem herkömmlichen Speiseplan schon nicht auskömmlich war, könnte dann nicht mehr gehalten werden. Deshalb habe das Hössensport­zentrum eine Preiserhöhung zum 01.08.2018 angekündigt.

 

Um weiterhin eine 100%ige Kostendeckung zu erreichen, müssten Kostensteigerungen in vollem Umfang an die Eltern weitergegeben werden. Dabei könnten extreme Erhöhungen wie im letzten Jahr vermieden werden, indem die Pauschale einmal jährlich zum 01.08. überprüft und angepasst werde.

 

Herr Liefrink erklärt, man solle hier eine Bremse einbauen, damit die Eltern nicht zu hohen Belastungen ausgesetzt seien.

Ratsfrau Schmidt weist darauf hin, dass alle mit der bestehenden Regelungen zufrieden gewesen seien, nur die Qualität sei problematisch gesehen worden. Eine Änderung der Qualität werde zu einem höheren finanziellen Aufwand führen.

Herr Liefrink stimmt Ratsfrau Schmidt zu. Man bekomme jedoch vorher einen Preis genannt und nicht erst nach der Abstimmung.

Ratsfrau Müller gibt zu bedenken, dass es eine ständige Diskussion um das Essen der Hössen gebe. In Oldenburg gebe es diverse Anbieter, so dass über einen Wechsel nachzudenken sei.

Ratsherr Kurt merkt an, man wolle die Hössen auslasten. Die Eltern müssten jedoch wissen, um wie viel der Betrag erhöht werde. Neben der Qualität des Essens sei auch wichtig, dass man für die Flüchtlinge religionsgerechtes Essen anbiete.

Ratsherr Schmidt-Berg wirft ein, dass es einen Sachbezugswert in Höhe von 3,27 € für die Mittagsverpflegung gebe. Diesen Wert könne man als Höchstwert ansetzen.

Vorsitzender Kroon fasst zusammen, dass der Preis des Essens auch von der Qualität abhängt. Die Diskussion sei bereits in der Schule geführt worden. Heute gehe es jedoch darum, ob man die Verpflegungskosten in voller Höhe an die Eltern weitergeben wolle.
 

 


Beschluss:

Dem Verwaltungsausschuss wird vorgeschlagen:
Die Verpflegungskostenpauschale in den Kindertagesstätten wird jährlich zum 01.08. auf die tatsächlich entstehenden Kosten angepasst.

 


Abstimmungsergebnis:
Mit 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltung wird der Beschluss mehrheitlich angenommen.