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Vorlage - 17/0163-01  

 
 
Betreff: Festsetzung der Verpflegungskostenpauschale in den Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
17/0163
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
12.03.2018 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Anhörung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
26.06.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Verpflegungskostenpauschale in den Kindertagesstätten wird jährlich zum 01.08. auf die tatsächlich entstehenden Kosten angepasst.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Auf Wunsch einiger Eltern wird der Speisenplan ab Mitte März auf Kind gerechtere Gerichte sowie ein zusätzliches Wahlgericht erweitert. Der Speisenplan wurde mit allen betroffenen Einrichtungen abgestimmt, so dass eine hohe Akzeptanz zu erwarten ist.

Für ein Mittagessen in den Kindertagesstätten berechnet das Hössensportzentrum derzeit einen Betrag von 2,60 €. Dieser Preis, der bei dem herkömmlichen Speiseplan schon nicht auskömmlich war, könnte dann nicht mehr gehalten werden, weshalb das Hössensport­zentrum eine Preiserhöhung zum 01.08.2018 angekündigt hat.

 

Im letzten Jahr hat sich der Ausschuss für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt bereits umfangreich mit der Abrechnung der Kosten für die Mittagsverpflegung in den Kindertagesstätten befasst und eine Erhöhung der Verpflegungskostenpauschale auf 56,00 € pro Monat beschlossen.

Da es sich bei den Verpflegungskosten um ein privatrechtliches Entgelt handelt, bestand Einigkeit darüber, die Kosten in vollem Umfang an die Eltern weiterzugeben.

Der Betrag wird zur Verwaltungsvereinfachung als Pauschale berechnet, bei der durchschnittlich 18,66 Betreuungstage pro Monat zu Grund gelegt werden.

 

Um weiterhin eine 100%ige Kostendeckung zu erreichen, müssten Kostensteigerungen in vollem Umfang an die Eltern weitergegeben werden. Dabei könnten extreme Erhöhungen wie im letzten Jahr vermieden werden, indem die Pauschale einmal jährlich zum 01.08. überprüft und angepasst wird.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Erträge und Aufwendungen decken sich, so dass Kostenneutralität gegeben ist.

 

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Anlage/n:

-/-

 

Stammbaum:
17/0163   Festsetzung der Verpflegungskostenpauschale für das Betreuungsjahr 2017/18   Amt für Bildung und Leben   Beschlussvorlage
17/0163-01   Festsetzung der Verpflegungskostenpauschale in den Kindertagesstätten   Amt für Bildung und Leben   Beschlussvorlage