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Werksleiter Rößler erläutert die Beschlussvorlage. Nach Auffassung von Ratsherrn Harms ist der Bau des geplanten Gästehauses nicht wirtschaftlich. Nicht einmal die Abschreibungen seien durch die Erträge gedeckt. Auch die für die Auslastung angenommene Bezugsgröße sei für ihn nicht nachvollziehbar. Für ihn sei lediglich interessant, wie viele Übernachtungen insgesamt möglich seien und ab welcher Übernachtungszahl das Gästehaus Gewinne erwirtschafte. Werksleiter Rößler entgegnet, dass die Abschreibungen in den Kostenermittlungen berücksichtigt seien. Zur Bezugsgröße führt er aus, dass die vorhandene Auslastung der Gästehäuser 1 und 2 in 2017 als Ausgangspunkt für die Berechnungen verwendet worden sei, da dies die wahrscheinlichste Annahme sei. Bei allen 3 Berechnungsvarianten würden die Gästehäuser insgesamt einen Gewinn erwirtschaften. Auf Frage von Ratsherrn Harms, bei welcher Auslastung das Gästehaus 3 Gewinne erwirtschafte, antwortet Werksleiter Rößler, dass dies nach der durchgeführten Berechnung bei einer Auslastung zwischen 50 und 75 % der Fall sei. Auf Frage von Ratsherrn Park berichtet Werksleiter Rößler, dass das Gästehaus 3 über die gleiche Kapazität wie das Gästehaus 2 verfügen wird. Im Gästehaus 1 stünden 20 Zimmer zur Verfügung. Ratsherr Park stellt daraufhin fest, dass jedes Gästehaus ca. 1/3 der Kosten verursache. Er könne daher die Aufteilung einiger Posten, z. B. die der Personalausgaben, in der Kostenberechnung nicht nachvollziehen. Herr Rößler antwortet, dass der größte Anteil der Personalkosten für die Küche anfalle. Die Personalkosten für die Gästehäuser seien daher nicht so hoch. Durch die Erhöhung der Kapazitäten in den Gästehäusern werde das Personal insgesamt besser ausgelastet. Ratsherr Kuhlmann stellt fest, dass die Schaffung der geplanten behindertengerechten Zimmer im Gästehaus 3 als Ersatz bei Wegfall der derzeitig im Gästehaus 2 vorhandenen behindertengerechten Zimmern, dringend notwendig ist. Allerdings koste die Einrichtung von 8 behindertengerechten Zimmern viel Geld. Er stellt an Werksleiter Rößler die Frage, inwieweit Rollstuhlfahrer künftig Zielgruppe des Hössensportzentrums sind. Werksleiter Rößler führt dazu aus, dass Rollstuhlfahrer natürlich eine Zielgruppe darstellen würden. Der Bau des Gästehauses 3 sei eine elegante Lösung, Ersatz für die nur bedingt behindertengerechten Zimmer des Gästehauses 2 zu schaffen. Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Lukoschus, erinnert an die bereits in der letzen Sitzung des Ausschusses geführte Diskussion. Nun sei es an der Zeit, eine Richtung festzulegen. Ratsherr Berg beantragt, die Entscheidung über den Tagesordnungspunkt auf die nächste Ausschusssitzung zu vertagen. Es sei wichtig, dass alle Ausschussmitglieder 100 %-tig hinter der Entscheidung stünden. Ratsherr Töpfel befürwortet einen behindertengerechten Ausbau. Er halte den Ablauf - Neubau Gästehaus 3 und evtl. späterer Abriss des Gästehauses 2 - für logisch. Die Haushaltslage sei natürlich sehr angespannt. Er habe nichts gegen eine Vertagung der Entscheidung. Ratsherr Rösner hält den eingeschlagenen Weg für gut. Allerdings seien die Mehrkosten von 900.000 € eine extrem hohe Summe. Er stimme den Bedenken von Ratsherrn Harms zu. Es müsse eine realistische Chance bestehen, dass sich der Bau wirtschaftlich rechne. Ratsfrau Schmidt kann nicht nachvollziehen, dass heute keine Entscheidung getroffen werden soll. Man habe sehr intensiv über die Einrichtung gesprochen. Jede Variante eines behindertengerechten Ausbaus habe seinen Preis. Daher sei es wichtig, sich über die künftige Ausrichtung des Hössensportzentrums klar zu werden. Danach richte sich dann der Bedarf an behindertengerechten Zimmern. Ratsherr Harms fordert von Werksleiter Rößler einen Nachweis der Wirtschaftlichkeit. Gästehäuser und Catering müssten Gewinn abwerfen, ansonsten seien diese unwirtschaftlich. Herr Pistoor entgegnet hierauf, dass Werksleiter Rößler den Unterlagen zur Einladung drei Berechnungsbeispiele bei unterschiedlicher Auslastung des Gästehauses 3 beigefügt habe. Alle Varianten würden mit einem Überschuss der Gästehäuser insgesamt enden. Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Lukoschus, lässt sodann über den Antrag des Ratsherrn Berg auf Vertagung der Beschlussfassung abstimmen.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: Dem Antrag auf Vertagung wird mit 6 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.
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