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Der stellv. Ausschussvorsitzende leitet zur Beschlussvorlage Nr. 18/0417 über und bittet den Antragsteller, Ratsherrn Töpfel, um weitere Erläuterungen. Ratsherr Töpfel führt ergänzend zu dem Antrag und der Beschlussvorlage aus, dass es sich um eine Grundsatzfrage handele, ob auf städtischen Flächen der Einsatz von Glyphosat und Neonicotinoiden erlaubt sei. Der nationale Trend tendiere derzeit zu einem Ausstieg und Westerstede könnte hierbei ein Zeichen setzen. Bei den übrigen konventionell landwirtschaftlich nutzbaren Flächen der Stadt Westerstede (Gesamtfläche ca. 51 ha, davon 24 ha Ackerland und 27 ha Grünland) seien in den jeweiligen Pachtverträgen keine entsprechenden Regelungen bzw. Klauseln enthalten, sodass der Einsatz von Glyphosat und Neonicotinoiden grundsätzlich nicht verboten sei. In einer angeregten Diskussion wird festgestellt, dass auf Flächen, die vom städtischen Bauhof unterhalten werden, der Verzicht von Glyphosat und Neonicotinoiden bereits gängige Praxis sei. Da Glyphosat grundsätzlich nicht verboten sei und Landwirte erfahrungsgemäß einen umweltbewussten Umgang mit den entsprechenden Stoffen pflegen, wird von der Mehrheit der Ausschussmitglieder eine Aufnahme von Verbotsklauseln in den Pachtverträgen als nicht zielführend erachtet.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Verzicht von Glyphosat und Neonicotinoiden auf kommunalen Flächen wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen
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