Bürgerinformationssystem
Der Ausschussvorsitzende leitet zur Beschlussvorlage Nr. 17/0049 über und bittet Herrn Janßen von der NWP Planungsgesellschaft um weitere Erläuterungen. Herr Janßen stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie die rechtlichen Voraussetzungen der Außenbereichssatzung vor und geht insbesondere auf die Abwägungsvorschläge zum Thema „Wald“ ein. Hierbei sei zu beachten, dass der im Plangebiet belegende faktische Wald nicht im Flächennutzungsplan als Wald dargestellt sei und somit die Darstellung im Flächennutzungsplan einer Bebauung nicht entgegenstehe, sodass eine entsprechende Regelung auch nicht in die Satzung aufgenommen werden müsste. Sollten die Eigentümer der Waldfläche eine Waldumwandlung im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens herbeiführen können, sei eine Bebauung nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Das Ziel der städtischen Planung sei jedoch vordringlich die positive Schaffung von drei Bauplätzen zur Eigenentwicklung, nicht jedoch die Waldumwandlung. Auf Nachfrage von Ratsherrn Kurt erläutert Herr Leffers kurz, dass der Wald nach dem NWaldLG zu beurteilen sei und eine Bezuschussung der Aufforstung im Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftskammer liege.
Beschlussvorschlag an den Rat: Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt und die Außenbereichssatzung im Ortsteil Burgforde für einen Teilbereich beidseitig der Straße „Am Sülster“ wird aufgrund des § 35 Absatz 6 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zur Zeit geltenden Fassung nebst Begründung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||