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Die Mitglieder des Hössenausschusses sind sich daraufhin darüber einig, dass der Tagesordnungspunkt in einer gesonderten Sitzung des Hössenausschusses beraten werden soll. Ratsherr Harms ergänzt, dass es seines Erachtens laut Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz möglich sei, den Verwaltungsausschuss zu ermächtigen, einen Beschluss zu fassen. Frau Hinrichs sagt eine Prüfung durch die Verwaltung zu. Anmerkung der Verwaltung: In der am 13.10.2016 beschlossenen Betriebssatzung § 5 werden die Zuständigkeiten des Hössenausschusses als Werksausschuss mit weitergehenden Funktionen als die Fachausschüsse abschließend geregelt. Der Verwaltungsausschuss besitzt danach keine Lückenkompetenz mehr. Sowohl die unternehmerische Zielsetzung als auch alle Betriebsangelegenheiten, für die weder der Betriebsleiter noch der Rat zuständig sind, gehören zu den Aufgaben des Hössenausschusses als Werksausschuss. Eine Aufgabenverlagerung an den Verwaltungsausschuss ist nicht möglich. Ratsherr Kuhlmann weist darauf hin, dass das Gelände des Hössensportzentrums derzeit in den Abend- und Nachtstunden vornehmlich durch Jugendliche genutzt werde, die leider viel Müll und Unrat liegen lassen würden. Er fragt an, ob es möglich ist, die Anlage täglich zu säubern. Herr Rößler weist auf einen derzeitigen Personalmangel hin, weshalb eine tägliche Reinigung problematisch sei. Er sagt jedoch eine kurzfristige Lösung des Problems zu.
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