Bürgerinformationssystem

Auszug - Antrag der DLRG Westerstede auf Nutzung des Bewegungsbeckens im Hössenbad vom 25.07.2018  

 
 
Sitzung des Hössenausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Hössenausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 14.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Seminarraum Hössensportzentrum
Ort: Jahnallee 1, 26655 Westerstede
18/0445 Antrag der DLRG Westerstede auf Nutzung des Bewegungsbeckens im Hössenbad vom 25.07.2018
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Hössensportzentrum Bearbeiter/-in: Rößler, Jens
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Herr Rößler erläutert die Beschlussvorlage. Seiner Auffassung nach handele es sich bei dem Bewegungsbecken zum Teil um eine Sportstätte, die sich allerdings auch refinanzieren solle. Aufgrund der zu erwartenden Buchungen könne davon ausgegangen werden, dass sich das Bewegungsbecken finanziell trage, so dass freie Trainingszeiten Sportvereinen kostenlos zur Verfügung gestellt werden könnten.

Ratsherr Rösner begrüßt den Antrag der DLRG. Die DLRG sei eine unerlässliche Institution für die Stadt Westerstede. Insofern sei es wichtig, der DLRG eine gewisse Planungssicherheit zu geben.

Herr Rößler führt aus, dass nach den Planungen Nutzungungsverträge mit mindestens jährlicher Laufzeit vorgesehen seien, so dass die freien Zeiten zuverlässig an die DLRG freigegeben werden könnten. Allerdings würden die freien Zeiten dann natürlich auch anderen Sportvereinen zur Verfügung stehen, da ja der Grundsatz der Gleichbehandlung gelte.

Ratsherr Kuhlmann sagt der DLRG gleichfalls die Unterstützung der Gruppe CDU/FDP/Rowold zu. Allerdings müsse geklärt werden, welche Vereine das Bewegungsbecken nutzen dürften. Seines Erachtens handele es sich im Grunde genommen um ein Physiobecken, welches nicht als Sportstätte zu betrachten sei.

Ratsherr Berg gibt zu bedenken, dass für die DLRG keine verlässliche freie Zeit übrig bleibe, sollte es viele andere zahlende Nutzer geben.

Ratsherr Rösner wirft ein, dass man der Wirtschaftlichkeit des Bewegungsbeckens verpflichtet sei. Darüber hinaus könnten Zeiten für Vereine freigegeben werden.

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Lukoschus bekräftigt, dass der DLRG geholfen werden sollte. Grundsätzlich sei es wichtig, dass die DLRG das Bewegungsbecken nutzen dürfe. Es könne vorerst ein Beschluss für ein Jahr gefasst werden, um zu eruieren, ob sich der Beschluss in der Praxis bewähre.

Ratsherr Harms stimmt gegen den Beschlussvorschlag. Es sei viel Geld für den Bau des Bewegungsbeckens investiert worden. Es handele sich seines Erachtens um ein Physiobecken, also keine Sportstätte, die für eine ganz bestimmte Klientel gedacht sei. Er schlage vor, im ersten Jahr nur zahlende Gäste zuzulassen. Nur wenn die DLRG die Nutzung des Bewegungsbeckens bezahle, könne sie es nutzen.

Ratsherr Rösner erinnert daran, dass im Beschlussvorschlag deutlich formuliert sei, dass zahlende Kunden vorrangig zu behandeln seien. Insofern könnten doch freie Zeiten an Sportvereine vergeben werden.

Auch Ratsherr Nee bekräftigt diese Aussage.

Der Ausschussvorsitzende übergibt den Vorsitz an Ratsherrn Nee.

Ratsherr Lukoschus erläutert, dass das in der Beschlussvorlage vorgeschlagene Vorgehen das Gleiche darstelle, wie bei allen anderen Sportstätten auch. Zahlende Gäste würden bevorzugt bedient. Die danach noch freien Trainingszeiten könnten von Sportvereinen belegt werden. Insofern liege eine Zustimmung der SPD-Fraktion auf der Hand.

 

Ratsherr Töpfel ist der Meinung, dass die DLRG eine ähnliche Stellung bekleide wie die Feuerwehr: Sie sollte absolut unterstützt werden, zumal kein Geld verloren ginge.

 


Beschluss:
Der Beschlussvorschlag der Betriebsleitung, das Bewegungsbecken wie andere Sportstätten an Sportvereine kostenlos zu vermieten, wird abgelehnt..

 


Abstimmungsergebnis:


4 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen