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Der Ausschussvorsitzende leitet zur Beschlussvorlage Nr. 18/0522 über und bitte Herrn Janßen um weitere Erläuterungen. Herr Janßen erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen, die zu keiner Änderung des Bebauungsplanes geführt hätten. Ratsherr Rust merkt an, dass der nördliche Teilbereich, Ecke Kreuzungsbereich Neuenburger Straße/Ammerlandallee, nicht bebaut werden sollte. Vielmehr sollte hier eine Grünzone verbleiben, um den derzeitigen Charakter der Fläche nicht zu überformen und eine Abgrenzung zum Dorf Linswege zu gestalten. Weiterhin sollte auf eine angemessene Bebauung geachtet werden.
Beschlussvorschlag den Verwaltungsausschuss: Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen der 102. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 115 – Gewerbegebiet Neuenburger Straße Teil A - sowie den Begründungen nebst Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
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