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Auszug - Bebauungsplan Nr. 28i - Hössen X - im Verfahren nach § 13b BauGB - Abwägung- Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
18/0395-02 Bebauungsplan Nr. 28i - Hössen X - im Verfahren nach § 13b BauGB - Abwägung- Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
18/0395
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Ahrens, Finn
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der stellv. Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 18/0395-02 und bittet Frau Abel um nähere Erläuterungen.

Frau Abel stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen vor und erläutert die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen. Die Ammerländer Wasseracht habe keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung vorgebracht, weise jedoch auf die erforderliche Hochwasserentlastung des Regenrückhaltebeckens hin. Eine Privatperson habe aufgrund des vermehrten Verkehrs und gefährlicher Situationen auf dem Hössenweg vorgeschlagen, die Geschwindigkeit auf 30km/h zu reduzieren, eine Gewichtsbeschränkung von max. 3,5 to einzuführen und den landwirtschaftlichen Verkehr auszuschließen. Hierzu führt Frau Abel aus, dass durch das Baugebiet selbst keine wesentliche Veränderung des Verkehres in Spitzenstunden auftreten werde und der Verwaltung keine Häufung von Unfällen bekannt sei. Bisherige Verkehrszählungen aus dem Jahre 2011 ergaben keinen zwingenden Handlungsbedarf, jedoch werde eine neue Verkehrszählung in Auftrag gegeben und eventuelle Maßnahmen hieraus abgeleitet.

Der stellv. Ausschussvorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und bittet um Wortbeiträge der Ausschussmitglieder.

Ratsfrau Hellwig weist auf die Grundaussagen des Wohnraumversorgungskonzeptes des Landkreises hin und betont, dass in neuen Wohngebieten jeweils Möglichkeiten für seniorengerechtes Wohnen und Singlewohnungen geschaffen werden sollten.

Die Ratsherren Schmidt-Berg und Drieling entgegnen, dass entsprechende Wohnungen am Rand der Siedlung nicht zielführend seien und hier Einfamilien- und Doppelhäuser sinnvoller seien.

Ratsherr Töpfel erklärt, dass er dem Bebauungsplan nicht zustimmen könne, da die Fläche keine Arrondierung der Siedlung darstelle, sondern einen neuen Siedlungsgürtel eröffne. Weiterhin ginge wertvoller Ackerboden verloren. Die Siedlungsentwicklung sollte mit Augenmaß betrachtet und Grenzen festgesetzt werden. Einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Hössenweg könne er zustimmen. Weiterhin erkundigt er sich über den Ausbau des Regenrückhaltebeckens an der Lindenallee.

Herr Hinrichs antwortet, dass das Regenrückhaltebecken langfristig gesehen ausgebaut werden sollte, was aber noch weiter geprüft werden müsse. Als konkrete kurzfristige Maßnahme sei die Schaffung einer Hochwasserentlastung entlang des ‚Moosbroksweg‘ vorgesehen.

Ratsherr Rust fügt hinzu, dass die Straßen im Plangebiet schmaler ausgebaut werden sollten als die Haupterschließungsstraßen, damit eine gewisse Wertigkeit des Erschließungssystems erkennbar sei. Weiterhin sollten für ein harmonisiertes Erscheinungsbild der Baugebiete einfache örtliche Bauvorschriften mit der Festsetzung von Dachformen und Trauf-/Firsthöhen diskutiert werden. Für eine höhere Verdichtung seien darüber hinaus kleinere Grundstücke und eine höhere Grundflächenzahl erforderlich.

 

 


Beschlussvorschlag an den Rat:

Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 28i – Hössen X – wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 121. Berichtigung angepasst. 

 

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich bei einer Gegenstimme