Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag:Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28i – Hössen X - im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen. Der Flächennutzungsplan ist im Zuge der Berichtigung anzupassen.
Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
Sachverhalt:Die derzeitige Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken im Stadtbereich ist weiterhin hoch. So sind in den zuletzt erschlossenen Wohngebieten ‚Hössen VIII‘ und ‚Hössen IX‘ alle Bauplätze bereits vergeben. Ebenso abgeschlossen ist die Bauplatzvergabe in dem Wohnbaugebiet ‚Tannenloge, Erweiterung II‘. Weitere städtische Bauplätze innerhalb der Kernstadt stehen nicht zur Verfügung.
Im Rahmen der allgemeinen Arrondierung bestehender Wohnquartiere soll das Hössengebiet mit der Ausweisung einer Fläche für eine Wohnbebauung im Anschluss an das Gebiet ‚Hössen VIII‘ und mit Zuwegung zum ‚Hössenweg‘ städtebaulich entwickelt werden. Die Flächensicherung ist so weit gediehen, dass die Bauleitplanung nunmehr eingeleitet werden kann.
Im Zuge gesetzlicher Änderungen im BauGB im Jahre 2017 ist es nunmehr möglich, das sog. beschleunigte Verfahren auch für Außenbereichsflächen anzuwenden, §13b BauGB. Der Anwendungsbereich und die Voraussetzungen werden in der Sitzung weiter dargestellt. Der Vorteil ergibt sich aus der Tatsache, dass der Flächennutzungsplan nicht geändert werden muss, sondern im Zuge einer Berichtigung anzupassen ist. Weiterhin kann auf die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange verzichtet werden. Verwaltungsseitig wird jedoch hiervon abgeraten, da dieser Verfahrensschritt für die Grundlagenermittlung von Bedeutung ist und die Akzeptanz der Anlieger aus den umliegenden Gebieten erhöht.
Gemeinsam mit der NWP Planungsgesellschaft wurden seitens der Verwaltung erste Überlegungen für eine mögliche Bebauung angestellt, die in der Sitzung vorgetragen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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