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Vorlage - 18/0395  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 28i - Hössen X - Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
23.04.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28i – Hössen X - im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen. Der Flächennutzungsplan ist im Zuge der Berichtigung anzupassen.

 

Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die derzeitige Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken im Stadtbereich ist weiterhin hoch. So sind in den zuletzt erschlossenen Wohngebieten ‚Hössen VIII‘ und ‚Hössen IX‘ alle Bauplätze bereits vergeben. Ebenso abgeschlossen ist die Bauplatzvergabe in dem Wohnbaugebiet ‚Tannenloge, Erweiterung II‘. Weitere städtische Bauplätze innerhalb der Kernstadt stehen nicht zur Verfügung.
Zudem übersteigt die bisherige Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken das Angebot um ein Vielfaches.

 

Im Rahmen der allgemeinen  Arrondierung bestehender Wohnquartiere soll das Hössengebiet mit der Ausweisung einer Fläche für eine Wohnbebauung im Anschluss an das Gebiet ‚Hössen VIII‘ und mit Zuwegung zum ‚Hössenweg‘ städtebaulich entwickelt werden. Die Flächensicherung ist so weit gediehen, dass die  Bauleitplanung nunmehr eingeleitet werden kann.

 

Im Zuge gesetzlicher Änderungen im BauGB im Jahre 2017 ist es nunmehr möglich, das sog. beschleunigte Verfahren auch für Außenbereichsflächen anzuwenden, §13b BauGB. Der Anwendungsbereich und die Voraussetzungen werden in der Sitzung weiter dargestellt. Der Vorteil ergibt sich aus der Tatsache, dass der Flächennutzungsplan nicht geändert werden muss, sondern im Zuge einer Berichtigung anzupassen ist. Weiterhin kann auf die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange verzichtet werden. Verwaltungsseitig wird jedoch hiervon abgeraten, da dieser Verfahrensschritt für die Grundlagenermittlung von Bedeutung ist und die Akzeptanz der Anlieger aus den umliegenden Gebieten erhöht.

 

Gemeinsam mit der  NWP Planungsgesellschaft wurden seitens der Verwaltung erste Überlegungen für eine mögliche Bebauung angestellt, die in der Sitzung vorgetragen werden.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Stammbaum:
18/0395   Bebauungsplan Nr. 28i - Hössen X - Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens   Bauamt   Beschlussvorlage
18/0395-01   Bebauungsplan Nr. 28i - Hössen X - im Verfahren nach § 13b BauGB - Abwägung- Auslegung   Bauamt   Beschlussvorlage
18/0395-02   Bebauungsplan Nr. 28i - Hössen X - im Verfahren nach § 13b BauGB - Abwägung- Satzungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage