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Der stellv. Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 19/0563 und bittet Frau Abel um nähere Erläuterung. Frau Abel erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation den Geltungsbereich und die Planungsrahmenbedingungen des Planvorhabens westlich der ‚Haarfurther Straße‘. Aufgrund des vorhandenen Regenwasserkanalsystems in der ‚Haarfurther Straße‘ sowie dem Anschlusspunkt in der ‚Sophie-Scholl-Straße‘ seien die Anschlusspunkte für die Erschließung des Gebietes vorgegeben. Es werde vorgeschlagen, hier lediglich den Aufstellungsbeschluss zu fassen, da der Umgang mit der im Norden des Plangebietes belegenden Baumreihe noch zu klären sei. In einer der nächsten Ausschusssitzungen werde der Bebauungsplanvorentwurf sowie das städtebauliche Konzept vorgestellt. Der stellv. Ausschussvorsitzende bedankt sich für die Ausführungen.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28k – Hössen, westliche Haarfurther Straße - im Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen. Der Flächennutzungsplan ist im Zuge der Berichtigung anzupassen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei einer Gegenstimme
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