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Auszug - Barrierefreie und ÖPNV-gerechte Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofs; Zwischenbericht  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Straßen und Wege
TOP: Ö 6
Gremium: Straßen- und Wegeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 01.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
19/0583 Barrierefreie und ÖPNV-gerechte Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofs; Zwischenbericht
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Janßen, Harald
 
Wortprotokoll

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende, Ratsherr Hots, verweist auf die Informationsvorlage Nr. 19/0583 und bittet Herrn Wittrock vom Ingenieurbüro BPR um weitere Ausführungen.

Herr Wittrock geht anhand einer Präsentation auf den Bestand des ZOB ein und beschreibt dessen Mängel bzw. die Herausforderungen, die im weiteren Verfahren anzugehen seien. Weiter erläutert er die Grundlagen für die Ausarbeitung der unterschiedlichen Varianten und zeigt insgesamt sechs Planungsalternativen für den Neubau des ZOB auf. Bei allen Varianten wurde der motorisierte Individualverkehr vom ZOB abgetrennt, d.h. dass die Taxistände neu zu organisieren seien und dass die Straße entlang der OLB nicht mehr über den ZOB an die Straße „Am Rechter“ angebunden werde. Zum Ausgleich werde die Straße leicht verschwenkt, über den Parkplatz verlängert und neu angebunden. Vier Varianten (eins, zwei, drei, sechs) seien nach ausführlicher Diskussion in den Vorbesprechungen nicht weiter im Detail betrachtet worden, da einige relevante Kriterien zum Ausschluss geführt hätten. Darunter fielen insbesondere die Unterschreitung der Mindestanzahl von sechs Bushaltestellenpositionen, das Fehlen einer doppelten Haltestelle für die regelmäßig verkehrenden Schnellbusse an der Straße „Am Rechter“ und das Vermeiden von gegenläufigem Verkehr innerhalb des ZOB.

Man habe sich sodann in enger Absprache mit der Verwaltung, dem ZVBN als auch den Busunternehmen geeinigt, die Varianten vier und fünf weiter in einem feineren Maßstab zu betrachten. Beide Varianten wurden bereits dem Landkreis Ammerland als auch der Polizei zur Vorinformation vorgestellt. Es würden jeweils sechs Haltepositionen ermöglicht und Freiraum für eine angemessen Ausstattung des ZOB (Fahrgastunterstand, Fahrradabstellanlagen und WC-Anlage) belassen; zudem seien in unmittelbarer Nähe auf Taxiplätze und Stellplätze insb. für die Apotheke realisierbar. Der Unterschied zwischen der Variante vier und fünf liege vordringlich darin, dass die Variante vier durch die größere Freifläche mehr Gestaltungsspielraum zulasse, die Variante fünf jedoch eine bessere Übersichtlichkeit aufweise und sparsamer im Flächenverbrauch sei.

Herr Wittrock verdeutlicht, dass es seitens des Ingenieurbüros als auch der Verwaltung keine eindeutige Vorzugsvariante gebe und dass durch die Überplanung des ZOB auch keine Parkflächen für wartende Busse bereitgestellt werden könnten. Er ergänzt, dass bei allen Varianten mit einer funkgesteuerten Ampelschaltung gearbeitet werden müsse, um ein reibungsloses Anfahren der Busse aus Richtung Bahnhofstraße/Kirchenstraße zu ermöglichen.

Sodann werden die nächsten Verfahrensschritte für die weitere Planung vorgestellt. Die wichtigsten Verfahrensschritte sind insbesondere die Nachbildung der ZOB-Geometrie für Fahrversuche, die Ausarbeitung einer Vorzugsvariante und die weiteren Gespräche mit den zuständigen Behörden und der Fördergeldstelle. Die einzelnen Punkte sind der anliegenden Präsentation zu entnehmen. Er wird darauf hingewiesen, dass die Bewertungsmatrix zum besseren Verständnis um Anmerkungen ergänzt worden ist.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Schmidt-Berg erklärt Herr Wittrock, dass die Variante vier weniger Bushaltestellenpositionen mit einer Länge von 18,50 m ermögliche, so dass die Variante fünf auf Dauer u. U eine höhere Flexibilität aufweise.

Ratsherr Rowold spricht sich für die Variante vier aus, da bei dieser im Vergleich zur Variante fünf zwischen den Haltepositionen keine Fußgängerüberwege mit Rampen erforderlich seien.

Abschließend wird seitens der Verwaltung erläutert, dass die Maßnahme im Jahre 2022 realisiert werden könne, wenn die Weichenstellung für eine der Varianten rechtzeitig erfolge. Die Ausarbeitung der Fachpläne und belastbarer Antragsunterlagen werde erfahrungsgemäß auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Zum jetzigen Zeitpunkt sollten nach der Auswertung der Unterlagen zunächst Gespräche innerhalb der Fraktionen durchgeführt werden. Parallel dazu wird die Verwaltung die Vorgespräche mit allen Akteueren weiterführen und den Fahrversuch vorbereiten. 

Hiermit erklären sich die Ausschussmitglieder einverstanden. 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2756 Straßen- und Wegeausschuss 2019-04-01_mit Anmerkungen (28892 KB)